Selinas Vergewaltiger soll 100'000 Fr erhalten

Aktualisiert

HaftentschädigungSelinas Vergewaltiger soll 100'000 Fr erhalten

Die 18-jährige Selina S. ist geschockt. Ihr Peiniger ist letztes Jahr nicht nur freigekommen, sondern soll jetzt auch 100'000 Franken Haftentschädigung bekommen.

von
Qendresa Llugiqi
Selina S.* ist im August 2006 im solothurnischen Starrkirch-Wil vergewaltigt worden. Ihr Peiniger William W. (43) lockte das damals 8-jährige Mädchen in eine Baubaracke und schändete es.
Letztes Jahr kam der renitente Vergewaltiger frei.
Nun soll er vom Kanton Solothurn auch noch eine Haftentschädigung von 100'000 Franken erhalten. Dies, weil er zu lange hinter Gittern sass, wie die «SonntagsZeitung» berichtete.
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Selina S.* ist im August 2006 im solothurnischen Starrkirch-Wil vergewaltigt worden. Ihr Peiniger William W. (43) lockte das damals 8-jährige Mädchen in eine Baubaracke und schändete es.

zvg

Selina S.* wurde im August 2006 im solothurnischen Starrkirch-Wil vergewaltigt. Ihr Peiniger William W. (43) lockte das damals achtjährige Mädchen in eine Baubaracke und schändete es. Letztes Jahr kam der renitente Vergewaltiger frei. Nun soll er vom Kanton Solothurn auch noch eine Haftentschädigung von 100'000 Franken erhalten – weil er zu lange hinter Gittern sass, wie die «SonntagsZeitung» berichtete.

Für das Opfer, die heute 18-jährige Selina, ist das ein Schlag ins Gesicht, wie sie zu 20 Minuten sagt. «Als ich von der Entschädigung erfahren habe, bin ich erschrocken. Ich dachte, das kann doch nicht wahr sein. Dann wurde ich sehr wütend.» Fast seien ihr die Tränen gekommen. Zu sehr würde der Fall sie noch beschäftigen. «Ich erinnere mich noch an alles, was damals passiert ist. Auch heute noch wache ich in der Nacht panisch auf, weil ich von ihm und der Tat träume.»

Auch Freilassung setzte Selina zu

Es sei nicht das erste Mal, dass sie sich «verarscht» fühle. «Bereits als er letztes Jahr Anfang November freigelassen wurde, habe ich mich schlecht gefühlt», sagt Selina. «Einerseits, weil es ständig ein Hin und Her gab, ob er nun freigelassen oder verwahrt wird. Anderseits, weil so schlecht kommuniziert wurde, sodass ich erst von der Freilassung erfuhr, als er bereits draussen war.»

Selina erzählt, dass sie es bereits im Gefühl gehabt habe, dass bald eine Freilassung erfolge. «Mein Umfeld winkte aber ab. Alle versuchten, mich zu beruhigen.» Eigentlich wünsche sie sich, dass er lebenslang verwahrt würde. «Anscheinend bin ich ja nicht das erste Opfer. Es hiess, dass er bereits in den 90er-Jahren als Vergewaltiger aktiv war.»

Beim Trampolinspringen angesprochen

Über die Tat möchte die Bäcker/Konditor-Lehrtochter nicht sprechen. Sie erinnert sich aber: «Ich hatte an diesem Tag frei und sprang auf dem Trampolin in unserem Garten.» W. habe ihr Komplimente gemacht. «Er sagte, du springst aber gut, und grinste dabei. Dieses Grinsen hat sich in meinen Kopf gebrannt.» Danach habe er sie gefragt, ob er Brombeeren vom Strauch im Garten ihrer Eltern nehmen dürfe und ob sie Lust habe, Musik mit ihm zu hören. «Irgendwann dann führte er mich in die Baracke, die nicht weit von meinem Elternhaus stand. Dort ist es dann passiert.»

Was Selina ebenfalls zu schaffen mache, sei die Tatsache, dass der Täter auch weiterhin ihr die Schuld gebe. «Er behauptet, ich hätte ihn verführt und auch seine Hose runtergelassen.» Das verstehe sie nicht. Vor allem, weil er sich in einem Brief bei ihr für seine Tat entschuldigt habe. «Doch diese Entschuldigung kann ich nicht akzeptieren.»

Umfeld machte sich lustig über sie

Seit dem Vorfall befindet sich Selina in Therapie. «Es gibt Tage, an denen ich nicht daran denken muss. Doch an anderen Tagen zerbreche ich fast. Ich will dann nur allein sein.» Nur ihr Hund und ihre Gitarre würden ihr dann helfen. Sie habe nicht nur die Tat verarbeiten müssen, sondern auch das Geläster aus dem Umfeld. «Nachbarn behaupteten, dass sei nicht schlimm, es passiere ja jeden Tag. Und in der Schule wurde ich als Nutte beschimpft.»

Obwohl der Fall zehn Jahre zurückliegt, findet sie die Freilassung und die Entschädigung eine «Schweinerei». Doch diese steht ihrem Peiniger laut Bundesgericht zu. W. sei ein Jahr und fünf Monate zu lange hinter Gittern gesessen. Laut der «SonntagsZeitung» fordert sein Anwalt vor Gericht 200 Franken pro Tag. Das ergibt eine Schadenersatzsumme von gut 100'000 Franken. Das Solothurner Obergericht muss die exakte Höhe aber noch festlegen.

Trotz Rückfallgefahr frei

Die Zeitspanne entstand, weil die fünfjährige therapeutische Massnahme im Mai 2015 auslief. Zwar verlangten die Behörden, dass diese verlängert wird. Doch der Entscheid verzögerte sich. So wurde Sicherheitshaft angeordnet. Der Gerichtsentscheid folgte erst im September 2016 und bestimmte die Freilassung von W. Somit gibt es für die Sicherheitshaft – im Nachhinein – keinen Grund mehr. Zwar herrscht bei dem Mann Rückfallgefahr, doch eine Strafe kann nur verlängert werden, wenn eine Therapie erfolgsversprechend ist, so das Bundesgericht. Bereits das Obergericht kam aber aufgrund von Gutachten zum Schluss, dass W. untherapierbar ist. So kam es, dass er auf freien Fuss gesetzt wurde.

Seit seiner Entlassung im November lebt der Kinderschänder wegen Rückfallgefahr in einem Wohnheim und wird mit GPS überwacht. Diesem Setting vertraut Selina nicht. «Ich habe gelesen, dass Serienvergewaltiger Markus Wenger trotz Fussfessel weitere Frauen missbrauchen konnte.»

*Name der Redaktion bekannt

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