Nach der Vorhaut nun das Ohrläppchen

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Umstrittener SchmuckNach der Vorhaut nun das Ohrläppchen

Soll man Kindern unter fünf Jahren Löcher in die Ohrläppchen schiessen dürfen? Diese Frage stellte sich ein deutsches Gericht. Nun diskutieren auch Schweizer Experten darüber.

von
aeg
Das Durchstechen des Ohrläppchens ist laut Kinderärzte Schweiz ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes, der ohne Not erfolgt. (Bild: colourbox.com)

Das Durchstechen des Ohrläppchens ist laut Kinderärzte Schweiz ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes, der ohne Not erfolgt. (Bild: colourbox.com)

Wenn ein Land - oder besser gesagt eine Stadt (Zürich) - eine Diskussion über die Beschneidung von Knaben führen kann, dann ist auch das Thema Ohrläppchen nicht mehr Tabu. Wenige Tage nachdem das Kinderspital Zürich seinen Entscheid zum Verbot von nicht-medizinisch-notwendigen Beschneidungen von Knaben wieder rückgängig gemacht hat, bringt der «Tages-Anzeiger» das umstrittene Stechen von Ohrläppchen von Babys und Kleinkindern aufs Parkett.

Wie einst bei der Knaben-Beschneidung, als das Kinderspital Zürich auf ein Urteil des Kölner Landgerichts reagierte, kommt der Impuls vom nördlichen Nachbarn. Dort hat die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» am Sonntag die Frage gestellt: «Gefährden Ohrlöcher das Kindeswohl?». Ausschlag dazu gab ein Gerichtsprozess, in dem die Eltern eines dreijährigen Mädchens Schadensersatz verlangten, weil die Löcher asymmetrisch gestochen worden waren.

Kinder sind eigene Rechtssubjekte

Während sich die Streitparteien in Deutschland mit einem Vergleich einigten, sind sich die Experten hierzulande nicht einig, wie im «Tages-Anzeiger»-Artikel deutlich wird. Rolf Temperlin, Co-Präsident bei Kinderärzte Schweiz, sieht durch das frühe Ohrlochstechen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes, und dieser erfolge auch noch ohne Not.

Laut Temperlin bereite ein solcher Eingriff zwar Schmerzen und beinhalte ein Komplikationsrisiko, auf einer Stufe wie die Beschneidungen sei das Ohrläppchenstechen aber nicht zu sehen. Babs Keller-Haller vom Verband Schweizerischer Berufstätowierer sieht das Stechen als einen Akt, der Körperschmuck ermöglicht», und wohl nicht viel mehr. Sehr viel kritischer sieht es die Stiftung Kinderschutz Schweiz, die im «Tages-Anzeiger» festhält, dass Kinder eigene Rechtssubjekte seien und nicht die Schönheitsvorstellungen der Eltern zu erfüllen hätten.

Es gibt «gravierendere Probleme»

Die Ohrläppchen-Stecher selber handeln nicht nach festen Richtlinien, sondern nach eigenem Ermessen. Viele von ihnen haben Altersauflagen für das Stechen der noch jungen Läppchen. Auch die Anwesenheit der Eltern ist in manchen Geschäften erforderlich.

Kinderarzt Rolf Temperlin fordert ein Mindestalter. Für ihn sollte ein Kind seinen eigenen Willen äussern können – also fünf oder sechs Jahre alt sein. Er selber habe sein in Peru geborenes Kind «nur mit grösster Mühe» vor dem Stechen bewahren können. In Südamerika ist das Ohrlochstechen bei Babys üblich.

Die Schweizer Politik scheint wenig Interesse an einer gesetzlichen Regelung zu haben. SP-Nationalrätin Jaqueline Fehr plant zwar einen Vorstoss, dieser soll aber zum Thema Beschneidung sein. Die Grüne Yvonne Gilli hält eine Ohrläppchen-Diskussion für unangebracht. Für die Ärztin gebe es weit «gravierendere Probleme».

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