UNO kritisiert Schweizer Volksinitiativen

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MenschenrechtskomiteeUNO kritisiert Schweizer Volksinitiativen

Das UNO-Menschenrechtskomitee hat zum vierten Mal die Schweiz überprüft. Kritisiert wird unter anderem die Selbstbestimmungsinitiative der SVP.

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«Schweizer Recht statt fremde Richter»: Kisten mit Unterschriften für die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. (12. August 2016)
Die Schweiz muss Volksinitiativen besser auf ihre Vereinbarkeit mit internationalem Recht überprüfen, so das UNO-Menschenrechtskommitee: Anhänger der NGO-Koalition «Schutzfaktor M», zeigen die rote Karte an einer Aktion gegen die Selbstbestimmungsinitiative in Bern. (12. August 2016)
Bereits im letzten Bericht hatte das Komitee die Initiative zum Verbot von Minaretten kritisiert.
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«Schweizer Recht statt fremde Richter»: Kisten mit Unterschriften für die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. (12. August 2016)

Keystone/Peter Schneider

Die Schweiz soll Volksinitiativen besser auf ihre Vereinbarkeit mit internationalem Recht überprüfen. Das fordern Experten des UNO-Menschenrechtskomitees. Sie zeigen sich zudem besorgt über die Diskriminierung von ethnischen Minderheiten in der Schweiz.

Das Komitee überprüft, wie Staaten den UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte umsetzen – die Schweiz war nun zum vierten Mal an der Reihe. Der Vize-Präsident des Komitees, Yuval Shany, zeigte sich dabei insbesondere besorgt über die SVP-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative).

Die Schweiz müsse überprüfen, ob Volksinitiativen mit internationalem Recht vereinbar seien, bevor darüber abgestimmt werde, heisst es im am Donnerstag vorgestellten Bericht des Komitees.

Verbot von Minaretten kritisiert

Bereits im letzten Bericht hatte das Komitee die Initiative zum Verbot von Minaretten kritisiert. Shany forderte nun gegenüber der Nachrichtenagentur SDA eine Aufhebung des Minarett-Verbots, welches 2009 in einer Volksinitiative angenommen wurde.

Anfang Juli hatte der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Martin Dumermuth, versichert, der Bundesrat verfolge sein Engagement weiter, um die Vereinbarkeit von Initiativen «mit den fundamentalen Rechten» zu verbessern.

Auch Fortschritte

Das UNO-Menschenrechtskomitee zeigte sich aber auch beeindruckt über die positiven Entwicklungen in der Schweiz seit der letzten Überprüfung 2009. Dazu gehöre etwa die Einrichtung der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF).

Das Komitee wünscht sich allerdings eine umfassendere Gesetzgebung gegen Diskriminierung sowie für eine Gleichstellung von Frau und Mann in Verwaltungsräten von bundesnahen oder an der Börse kotierten Unternehmen.

Auch wird empfohlen, die Gesetzgebung, welche die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz betrifft, zu überprüfen. Die Initiativen zur Gesichtsschleiern und verschiedene Vorfälle an Basler Schulen beunruhigten ihn, sagte Vize-Präsident Shany.

Mehr tun gegen Rassismus

Die Schweiz müsse auch mehr tun gegen Rassismus: Das Mandat der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus müsse gestärkt werden. Im Bericht erwähnt werden insbesondere Diskriminierungen von Seiten der Polizei gegenüber ethnischen Minderheiten. Dies müsse aufhören und Täter müssten zur Verantwortung gezogen werden. Das Komitee fordert einen unabhängigen Mechanismus von Klagen, Untersuchungen und Verfahren gegen Polizeigewalt.

Konkret wird der Tod eines Nigerianers in Ausschaffungshaft 2010 genannt. Die Untersuchung dazu müsse vorangetrieben werden. Generell müssten bei Rückschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern Beobachter der Kommission zur Verhütung von Folter anwesend sein.

Das Ende Juni vom Bundesrat vorgestellte Projekt zu einer nationalen Menschenrechtsinstitution begrüsst das Komitee grundsätzlich. Allerdings kritisiert es dessen geplante Verankerung bei den Universitäten. Diese seien nicht ausreichend dafür eingerichtet, um den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. (kaf/sda)

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