Asylbewerber soll Senior brutal ermordet haben

Aktualisiert

Mord von BrittnauAsylbewerber soll Senior brutal ermordet haben

Ein 29-jähriger Mann muss sich wegen Mordes an einem 63-jährigen Schweizer vor Gericht verantworten. Er habe den Senior geschlagen und gewürgt, heisst es in der Anklage.

Der Täter ist grundsätzlich geständig.

Der Täter ist grundsätzlich geständig.

Ein 29-jähriger Asylbewerber aus Marokko ist im Kanton Aargau wegen Mordes angeklagt worden. Er hatte laut Staatsanwaltschaft im April 2012 einen 63-jährigen Schweizer in Brittnau in dessen Wohnung brutal ermordet. Der Asylbewerber befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug und ist geständig.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, das Opfer in der Nacht vom 14. auf den 15. April 2012 überraschend attackiert zu haben, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Danach soll er das Opfer mit einem Leintuch an Händen und Füssen gefesselt haben.

Diebstahl als Motiv

Der Asylbewerber schlug den Mann mit einem Holzscheit und würgte ihn. Der Angeklagte wollte Wertsachen stehlen. Das Opfer starb laut Staatsanwaltschaft an den äusserst schweren Verletzungen.

Der Beschuldigte, der sich seit Januar 2013 im vorzeitigen Strafvollzug befindet, ist grundsätzlich geständig. Er bringt gemäss Staatsanwaltschaft vor, in Notwehr gehandelt zu haben.

Er ist wegen Mordes, Raubes und weiteren Delikten angeklagt. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft wird an der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zofingen bekannt gegeben.

Vorbestrafter wohnte in Asylunterkunft

Der Marokkaner hatte bis zu seiner Verhaftung in der Asylunterkunft in Muri AG gewohnt. Im Verlaufe der Untersuchung wurden umfangreiche wissenschaftliche Gutachten zur Rekonstruktion der Tat in Auftrag gegeben. Mehrere gestellte Rechtshilfeersuchen und Befragungen im Ausland zogen das Verfahren in die Länge, wie die Staatsanwaltschaft festhält.

Der Mann ist vorbestraft. Er hatte 2012 einer Frau in Zofingen, der Nachbargemeinde von Brittnau, eine Handtasche entrissen. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilte den Asylbewerber per Strafbefehl rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe und Busse.

In diesem Verfahren hatte er seine Fingerabdrücke abgeben müssen. Diese führten dann bei den Ermittlungen zum Tötungsdelikt auf die Spur des Mannes. (sda)

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