Louise Schneider86-jährige Sprayerin kommt ungeschoren davon
Die 86-Jährige Louise Schneider hat eine politische Botschaft auf eine Wand der Nationalbank gesprayt. Die Bank verzichtet nun auf eine Klage.
Louise Schneider vor der Nationalbank in Aktion. (Video: Tamedia/SDA)
Nach ihrem grossen Auftritt wird Louise Schneider (86) von der Polizei abgeführt. Um für die Kriegsgeschäfte-Initiative der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) zu werben, hat die Seniorin am Dienstag mit roter Farbe «Geld für Waffen tötet» an eine Bauwand vor dem Gebäude der Schweizerischen Nationalbank gesprüht.
Die Geschichte ging um die Welt. Die GSoA plante bereits ein Crowdfunding, um damit eine allfällige Busse für die Rentnerin zu bezahlen. Soweit wird es nun aber nicht kommen. Wie die Nationalbank 20 Minuten mitteilte, wird sie auf eine Anklage verzichten. Bei der Aktion handle es sich eher um eine Bagatelle und die Farbe habe sich problemlos entfernen lassen. Damit ist der Fall aus juristischer Sicht erledigt.
Möglicherweise nicht ausreichend für Sachbeschädigung
Selbst wenn die Nationalbank Anklage erhoben hätte, wäre Louise Schneider wahrscheinlich glimpflich davonkommen. Zwar sind Graffiti und Schmierereien sind Sachbeschädigungen. Dafür droht eine Geldstrafe und in gewissen Fällen sogar Haft. Die Höhe der Strafe ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig, etwa vom Schaden und den Umständen und ob es sich um eine Wiederholungstat handelt.
Strafrechtsprofessor Wolfgang Wohlers hält es für möglich, dass der Fall gar nicht ausgereicht hätte, um als Sachbeschädigung eingestuft zu werden. Bei der besprühten Mauer handelte es sich nur um eine Bauwand, mit der die Baustelle vor der Nationalbank abgegrenzt wurde. Gegenüber «Tele Bärn» gab Louise Schneider zudem bekannt, dass sie absichtlich abwaschbare Farbe verwendet habe. Es ist daher kaum ein Schaden entstanden. Zwei Stunden nach der Aktion war die Wand bereits wieder blitzblank.
Wenn es zu einer Anklage gekommen wäre, hätte die Möglichkeit bestanden, dass auch andere Personen belangt würden. Ein Mann half ihr etwa, bei den ersten Buchstaben die Spraydose richtig zu halten. Auch er machte sich damit theoretisch strafbar.
Wurde nur abgeführt um Personalien aufzunehmen
Doch warum wurde die alte Dame überhaupt von der Polizei abgeführt, wenn gar keine Anzeige eingegangen war?
Polizeisprecher Christoph Gnägi erklärt: «Die Polizisten mussten die Personalien und den Sachverhalt erheben. Da relativ viele Leute vor Ort waren, nahmen sie die Frau auf die Wache mit, um es in aller Ruhe zu erledigen.» Sie wurde also nicht verhaftet, sondern konnte danach wieder gehen.