18'000 Franken pro FlüchtlingSommaruga präsentiert Integrations-Masterplan
Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen rascher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Bund und Kantone bezahlen dafür 132 Millionen Franken zusätzlich.
Simonetta Sommaruga äusserte sich zu den Plänen des Bundesrates. (Video: Tamedia/SDA)
Die Kantone kritisieren seit längerem, die Bundesgelder reichten nicht aus. Nun haben sich Bund und Kantone geeinigt. Gemeinsam mit Kantonsvertretern hat Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag eine Integrationsagenda vorgestellt.
Heute zahlt der Bund den Kantonen für jede Person mit Bleiberecht eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken. Neu sind es 18'000 Franken. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die Erhöhung führt beim Bund kurzfristig zu jährlichen Mehrausgaben von 132 Millionen Franken.
Langfristig Einsparungen
Längerfristig rechnen Bund und Kantone aber mit Einsparungen, weil Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher in der Berufswelt Fuss fassen. Berechnungen zeigten, dass die öffentliche Hand pro eingesetzten Franken auf lange Sicht bis zu vier Franken einspare, schreibt der Bundesrat.
Entlastet werden soll vor allem die Sozialhilfe. Für diese sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bund vergütet ihnen aber im Asylbereich die Kosten - für vorläufig Aufgenommene während höchstens sieben Jahren und für Flüchtlinge während höchstens fünf Jahren.
Entlastung der Sozialhilfe
Durch die Erhöhung der Integrationspauschale sollen nicht nur die Kantone und Gemeinden, sondern auch der Bund weniger für Sozialhilfe zahlen müssen. Es sei davon auszugehen, dass die Erhöhung der Integrationspauschale durch den Bund um 12'000 Franken zur Folge habe, dass beim Bund die Sozialhilfesubventionen um rund 6000 Franken pauschal gemindert würden, heisst es im Bericht der Koordinationsgruppe von Bund und Kantonen.
Die Berechnungen beruhen auf der Annahme, dass die Integration in den meisten Fällen gelingt: Bund und Kantone gehen davon aus, dass rund 70 Prozent aller Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen im erwerbsfähigen Alter das Potenzial haben, sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und längerfristig für sich und ihre Familien aufzukommen.
Rasch die Sprache lernen
Heute gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Die Integrationsagenda legt verbindliche Ziele fest, die durch einen für alle Kantone geltenden Integrationsprozess erreicht werden sollen. Dazu gehört, dass Personen mit Bleiberecht nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache haben.
Der Integrationsprozess soll bereits kurz nach der Einreise einsetzen. Bei allen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen im erwerbsfähigen Alter wird künftig das Potenzial abgeklärt. Eine Fachperson soll sie während des ganzen Integrationsprozesses begleiten und beraten.
Unbegleitete Minderjährige
Bund und Kantone haben sich auch auf ein System zur Abgeltung der Kosten für unbegleitete Minderjährige geeinigt. Sie kamen zum Schluss, dass die Kosten für Betreuung und Sozialhilfe pro minderjährige Person und Tag 100 Franken betragen. Davon übernimmt der Bund künftig 86 Franken.
Der Bundesrat beschloss, die Subventionen für die Kantone entsprechend zu erhöhen. Für das Jahr 2018 betragen die Zusatzkosten rund 30 Millionen Franken. Eine angemessene Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen sei eine wichtige Voraussetzung für deren Integration, hält der Bundesrat fest.
In einem nächsten Schritt wollen Bund und Kantone die Finanzierung der Unterbringung, Betreuung und Integration im Flüchtlings- und Asylbereich insgesamt überprüfen. Das soll in den nächsten zwei Jahren geschehen. Das Ziel ist es, das Finanzierungssystem zu vereinfachen, Bund und Kantone administrativ zu entlasten und verstärkt Integrationsanreize zu setzen.