Beschlagnahmung von WertsachenBund nimmt Flüchtlingen Geld ab
Was in Dänemark heftig kritisiert wird, ist in der Schweiz bereits Praxis. Die Schweizer Behörden beschlagnahmen Wertgegenstände von Flüchtlingen.

Abgabe von Wertsachen: Ein Asylbewerber wird an der Grenze in Chiasso kontrolliert. (16. Juni 2015)
KeystoneEin syrischer Familienvater hat sein Haus verkauft, um sich die Flucht nach Europa zu finanzieren. Den grössten Teil des Erlöses hat er an Schlepper gezahlt. Mit 2000 Franken kam er an der Schweizer Grenze an. Dann traf ihn der Schlag: «Ich durfte 1000 Franken behalten, musste aber den Rest des Geldes abgeben und bekam eine Quittung dafür», sagt er in der SRF-Sendung «10vor10».
Die Schweizer Behörden dürfen gemäss Asylgesetz Bargeld und Wertsachen von Ankömmlingen beschlagnahmen. In einem Merkblatt, das die Asylsuchenden erhalten, heisst es: «Sind Sie bei Ihrer Ankunft im Empfangszentrum (EVZ) im Besitz von Vermögenswerten von umgerechnet über 1000 Franken, so sind Sie verpflichtet, diese finanziellen Mittel gegen Erhalt einer Quittung abzugeben.»
Zweck: Deckung der verursachten Kosten
Léa Wertheimer vom Staatssekretariat für Migration begründet diese Praxis in der Sendung: «Wenn jemand freiwillig innerhalb von sieben Monaten ausreist, kann diese Person das eingezogene Geld wieder haben und mitnehmen. Ansonsten nützt das Geld zur Deckung der Kosten, die sie hier verursacht.» Wie es im Beitrag weiter heisst, kommen weitere Kosten auf die Flüchtlinge zu, sobald sich ihr Status geändert hat. Dann werden während maximal zehn Jahren zehn Prozent des Lohns abgezogen – bis sie die Gesamtkosten von 15'000 Franken zurückgezahlt haben.
Auch in Dänemark ist die Beschlagnahmung von Wertsachen einreisender Flüchtlinge ein Thema und sorgt zugleich international für Empörung. So wurden Vergleiche mit der Nazizeit gezogen. Stefan Frey von der Schweizererischen Flüchtlingshilfe bezeichnet die Praxis als «staatliches Raubrittertum». Das müsse geändert werden.