«Überrumpelung von der Bauern- und Alkohollobby»

Aktualisiert

Neues Spirituosengesetz«Überrumpelung von der Bauern- und Alkohollobby»

«Willkürliche Ungleichbehandlung, völkerrechts- und verfassungswidrig» - ein Bericht lässt an einer neuen Alkoholsteuer kein gutes Haar. Die zuständige Kommission nimmts gelassen.

von
Antonio Fumagalli

René Matteotti, Steuerrechtsprofessor und Konsulent bei Baker & McKenzie, findet in seinem Expertenbericht deutliche Worte: Die geplante Ausbeutebesteuerung von Alkoholika verstosse wegen «Völkerrechtswidrigkeit», «willkürlicher Ungleichbehandlung inländischer Produkte» und «Verstosses gegen das Legalitätsprinzip» in mehrfacher Hinsicht gegen die Bundesverfassung. Zudem prangert Matteotti den teilweise degressiven Verlauf der Steuer an. Kurz: Das «antiquierte Ausbeutebesteuerungssystem» sei seines «ursprünglichen Zwecks beraubt und […] zweckentfremdet worden».

Anlass für den Bericht ist die Revision des Alkohol- und Spirituosensteuergesetzes, das der Ständerat in der Frühjahrssession und die Wirtschaftskommission des Nationalratsrats (WAK-N) am Montagabend behandelt haben. Neben Traktanden wie dem Nachtverkaufsverbot oder Alkoholmindestpreisen debattierten die Parlamentarier auch über ein äusserst komplexes, neues Besteuerungssystem für die inländische Alkoholbranche. Nicht die effektive Produktion von Brennereien soll besteuert werden, sondern eine behördlich definierte Ausbeute – und zwar in einem geringeren Ausmass als die internationale Konkurrenz. «Wir wollen gleich lange Spiesse wie ausländische Betriebe, die zu viel günstigeren Konditionen produzieren können», sagt Andreas Affentranger, Präsident des Schweizerischen Spirituosenverbands.

Wussten die Ständeräte, worüber sie abstimmten?

Im Stöckli hat die sogenannte Ausbeutebesteuerung im März eine überraschend deutliche Mehrheit gefunden. SP-Nationalrat und WAK-N-Mitglied Beat Jans vermutet, dass die Ständeräte «aufgrund der Komplexität des Themas aber gar nicht so recht wussten, worüber sie abgestimmt haben». Tatsache ist, dass die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) danach bei Professor Matteotti den Expertenbericht bestellt hat – dieser lag den WAK-Mitgliedern am Montag vor. Allzu viel Wirkung hat er trotz der zahlreichen juristischen Bedenken aber offenbar nicht erzielt: Mit 14 zu 10 Stimmen will die Kommission die Ausbeutebesteuerung einführen. Im Gegensatz zum Ständerat und aus Rücksicht auf die Jugendprävention hat die WAK die Steuer aber auf Spirituosen beschränkt, die durch Destillation aus Beeren-, Kern- und Steinobst gewonnen werden.

Nationalrat Jans spricht von einem «Überrumpelungsmanöver der Bauern- und Alkohollobby». Und auch bei der Alkoholverwaltung rauft man sich die Haare. Denn: Kommt die Ausbeutebesteuerung, sind bis zu 300 verschiedene Steuersätze auf inländischen Spirituosen möglich. «Das führt zu einem erheblichen Mehraufwand für die kontrollierten Betriebe und die Verwaltung», sagt EAV-Geschäftsleitungsmitglied Marianne Weber.

Die Gegner wittern Morgenluft

Bauernverbandspräsident und WAK-Mitglied Markus Ritter (CVP) will von all dem nichts wissen. Man habe sich beim «ausgewogenen Entscheid» von übergeordneten öffentlichen Interessen wie dem Landschaftsschutz oder der Förderung von Hochstammobstbäumen leiten lassen und überdies dem Anliegen von Finanzministerin Widmer-Schlumpf, die massive Steuerausfälle befürchtete, mit einer Anhebung der Alkoholsteuer Rechnung getragen. Den Expertenbericht habe man sehr wohl zur Kenntnis genommen, aber «in gewissen Punkten halt eine andere Einschätzung als ein Jurist» gemacht.

Die Revision des Spirituosensteuergesetzes geht nun in den Nationalrat. Beharrt dieser, wie es die vorberatende Kommission empfiehlt, auf der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Alkohol-Ausgangsprodukten, muss sich auch die ständerätliche Wirtschaftskommission nochmals mit der Vorlage beschäftigen – diesmal mit dem Professorenbericht vor Augen. Die Gegner wittern bereits Morgenluft. Nationalrat Beat Jans: «Kommt es so weit, bin ich ziemlich überzeugt, dass die Kommission sogar die ganze Ausbeutebesteuerung aus dem Gesetz kippt.»

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