Auch andere Spitäler filmen ihre Patienten

Publiziert

Kamera in UntersuchungszimmerAuch andere Spitäler filmen ihre Patienten

Eine Patientin des Kantonsspitals St. Gallen wurde gefilmt, als sie sich in einem Behandlungszimmer auszog. Auch andere Schweizer Spitäler lassen in solchen Räumen Kameras laufen.

von
lüs

Die Betroffene war empört: Als eine Patientin in einem Behandlungsraum in der Notaufnahme des Kantonsspitals St. Gallen für eine Untersuchung ihre Kleider ablegen musste, bemerkte sie plötzlich, dass sie von einer Überwachungskamera gefilmt wurde. Der Patientenschutz kritisiert diese Überwachungspraxis, doch um einen Einzelfall handelt es sich nicht: Auch andere Schweizer Spitäler lassen in Räumen, in denen Patienten behandelt werden, Kameras laufen – oder haben entsprechende Pläne.

Auch am Departement Kinder- und Jugendmedizin des Kantonsspitals Winterthur sind Kameras in den Behandlungsräumen der Notaufnahme installiert. Sprecher André Haas bestätigt eine entsprechende Beobachtung eines Leser-Reporters. «Die Kameras wurden beim Umbau der Notaufnahme vor zwei Jahren vorsorglich angebracht.» Sie seien jedoch noch nicht in Betrieb. «Derzeit wird ein Konzept erarbeitet, wie und wofür die Kameras genutzt werden sollen», so Haas. «Angedacht ist, dass die Aufnahmen beispielsweise Schulungszwecken dienen könnten.»

Aufnahmen sollen Abläufe rekonstruieren helfen

Natürlich werde man vor der Inbetriebnahme der Kameras abklären, welche Nutzung der Datenschutz überhaupt zulasse. «Zudem werden wir die Patienten über die Videoüberwachung informieren», so Haas.

Keinerlei Videoüberwachung in Behandlungsräumen hat das Kinderspital Basel. Anders das Kinderspital Zürich: Dort gibt es schon seit Jahren Videokameras in einzelnen Untersuchungszimmern wie dem Schockraum auf der Notfallstation oder in einzelnen Isolierungszimmern der Intensivstation, wie die Medienverantwortliche Manuela Frey auf Anfrage sagt. Die Aufnahmen würden gespeichert, aber nach 48 Stunden automatisch gelöscht.

Ansehen könnten sie nur die Ärzte auf Anfrage beim Zuständigen für die Sicherheit: «Etwa dann, wenn sie den Ablauf einer Behandlung rekonstruieren wollen.» Konkrete Fälle, in denen solche Aufnahmen tatsächlich konsultiert wurden, kenne sie jedoch nicht. Die Videoüberwachung werde gegenüber den Patienten transparent gemacht und sei auch mit dem Datenschützer abgesprochen worden.

Patientenschutz: Eltern müssen Nein sagen können

Patientenschützerin Margrit Kessler steht Videoüberwachung generell sehr kritisch gegenüber. Sie sagt aber, sie habe ein gewisses Verständnis dafür, wenn im Bereich der Kindermedizin Kameras eingesetzt würden: «Hier ist das Sicherheitsbedürfnis natürlich besonders gross.» Doch eine Bedingung müsse unbedingt erfüllt sein: «Die Eltern müssen um ihr Einverständnis gebeten werden, bevor ihr Kind gefilmt wird. Sie müssen die Möglichkeit haben, dies zu verweigern.»

Das Argument, Patienten würden durch die Kameras sicherer, ziehe zudem nicht, findet Kessler: «Das ist Pseudosicherheit. Wenn man auf Videoaufnahmen sieht, wie ein unruhiger Patient im Gipszimmer von der Liege fällt, ist es schon passiert.» Helfen könne hier nicht eine Person, die dies auf dem Bildschirm beobachte, sondern nur jemand, der neben dem Bett stehe.

Nicht förderlich für Vertrauensverhältnis

Im Übrigen tangiere die zunehmende Videoüberwachung auch das Spitalpersonal: «Ich kenne Ärzte, denen es sehr unangenehm ist, sozusagen auf Schritt und Tritt kontrolliert zu werden. Das ist auch kaum förderlich, um eine Vertrauensbasis zwischen Patient und Arzt aufzubauen.»

«Ein schwerer Eingriff ins Persönlichkeitsrecht»

Handeln Spitäler wie das Kinderspital Zürich korrekt, wenn sie in Behandlungsräumen Videokameras installieren? Veronica Blattmann, Stellvertreterin des Datenschützers des Kantons Zürich, sagt: «Entscheidend ist die Frage der Verhältnismässigkeit, denn eine Videoüberwachung ist immer auch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Bei solchen Überwachungen im pflegerischen Bereich wiegt der Eingriff schwer.» Es sei eine sorgfältige Abwägung zwischen dem mit der Videoüberwachung verfolgten Zweck und den Interessen der betroffenen Personen vorzunehmen.

Zu den Plänen des Kantonsspitals Winterthur, Videoaufnahmen für Schulungen zu verwenden, sagt Blattmann:«Aufnahmen für Schulungszwecke sind grundsätzlich zulässig, wenn vorgängig die Einwilligung der Patientin, des Patienten respektive bei Urteilsunfähigkeit des gesetzlichen Vertreters eingeholt wird.» Allgemein seien Videoüberwachungen von Patienten nur unter restriktiven Bedingungen möglich: Sie müssten eine Rechtsgrundlage haben und verhältnismässig sein. «Dazu gehört unter anderem eine sorgfältige Abwägung aller Interessen.» (lüs)

Deine Meinung zählt