EntschädigungStaat zahlt Blocher 133'000 Franken
Christoph Blocher erhält von der Zürcher Staatsanwaltschaft eine Entschädigung, weil das Verfahren gegen ihn im Fall Hildebrand eingestellt wurde. Er hatte 70'000 Franken mehr verlangt.

Bekommt Entschädigungen für seine Anwaltskosten: Christoph Blocher an der Delegiertenversammlung und dem Wahlauftakt in St. Luzisteig, Maienfeld. (22. August 2015)
Keystone/Gian EhrenzellerAm 19. März 2012 eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen Alt-Bundesrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung. Das Verfahren war im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand eröffnet worden, wurde jedoch am 7. Dezember 2015 eingestellt.
Nun zahlt der Kanton Zürich Christoph Blocher wegen des eingestellten Strafverfahrens gegen ihn eine Entschädigung und Genugtuung in der Höhe von rund 133'000 Franken, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. 500 Franken sind Genugtuungszahlungen, der Rest Entschädigungen für Blochers Anwaltskosten.
280 Franken pro Stunde
Dieser hatte einen Stundenansatz von knapp 280 Franken verrechnet, wie aus der Einstellungsverfügung hervorgeht. Blocher hatte gar Entschädigungen in der Höhe von 216 000 Franken verlangt, wie die «NZZ am Sonntag» weiter schreibt. Der Staatsanwalt, der das Verfahren einstellte, wies allerdings zahlreiche Forderungen ab, etwa für die Medienarbeit des Anwalts.