'Ndrangheta-Mitglieder15 Mafiosi in der Schweiz verhaftet
Der Polizei ist ein Schlag gegen die Mafia gelungen. 15 mutmasslichen 'Ndrangheta-Mitgliedern steht die Auslieferung nach Italien bevor.

Den Festgenommenen wird unter anderem Teilnahme an Riten vorgeworfen: Die Polizei filmte ein Mafia-Treffen in Wängi TG.
Kein AnbieterIn den Kantonen Zürich, Thurgau und Wallis sind am Dienstag 15 mutmassliche Mitglieder der italienischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta festgenommen worden. Sie sitzen nun in Auslieferungshaft.
Die Haftanordnungen basieren auf italienische Auslieferungsersuchen, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte. Die italienischen Behörden werfen den Verhafteten vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Zwei der Festgenommenen sind in Italien bereits zu Freiheitsstrafen von neun respektive sechs Jahren verurteilt worden.
BJ: Voraussetzung für Auslieferung sind erfüllt
12 Personen wurden im Thurgau festgenommen, eine im Kanton Zürich und zwei im Kanton Wallis. Die im Thurgau wohnhaften Personen sollen gemäss Mitteilung der Frauenfelder Zelle der kalabresischen 'Ndrangheta angehören. Den Festgenommenen wird unter anderem Teilnahme an Riten, Unterordnung unter die hierarchischen Strukturen und bedingungsloser Gehorsam vorgeworfen.
Das BJ geht davon aus, dass der in den Auslieferungsersuchen dargelegte Sachverhalt auf den ersten Blick auch in der Schweiz gemäss strafbar ist. Damit sei die beidseitige Strafbarkeit als Voraussetzung für eine Auslieferung erfüllt.
Auch Bundesanwaltschaft ermittelte
Obwohl auch die Bundesanwaltschaft gegen diese Personen wegen des gleichen Delikts ermittelt, gibt die Schweiz der Auslieferung Vorrang - unter anderem aus «prozessökonomischen Gründen», wie das BJ schreibt. Dies ist gemäss Rechtshilfegesetz in Ausnahmefällen möglich.
Die festgenommenen Personen werden heute im Auftrag des BJ von den Behörden der Kantone Thurgau, Zürich und Wallis zu den italienischen Auslieferungsersuchen einvernommen. Neben den Festgenommenen werden zwei weitere verdächtige Personen zu einer Einvernahme vorgeladen. Da diese Personen eingebürgert worden sind, konnten sie nicht in Auslieferungshaft genommen werden. Als Schweizer Bürger können sie nicht ohne ihre Zustimmung an Italien ausgeliefert werden. (woz/sda)