E-ZigarettenBund stoppt Verkauf von Nikotin-Liquids
Schweizer E-Zigaretten-Händler verkaufen seit Mitte Jahr Nikotin-Liquids. Jetzt stoppt der Bund den Verkauf. Die Händler ziehen vor Gericht.
Im neuen Tabakproduktegesetz, das Bundesrat Alain Berset (SP) letzte Woche vorgestellt hat, soll der Verkauf von nikotinhaltigen Füllungen für E-Zigaretten erlaubt werden. Bislang ist der Verkauf von Nikotin-Liquids in der Schweiz verboten. Dennoch bieten Stefan Meile, Geschäftsführer der Thurgauer Firma Insmoke, und weitere Schweizer E-Zigarettenhändler seit Juni 2015 solche Nikotinfüllungen an.
Dabei beruft sich Meile zum einen auf das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, wonach Produkte, die in der EU im Verkehr sind, automatisch auch in der Schweiz verkehrsfähig sind. Und zum anderen mache es ja auch keinen Sinn, jetzt noch etwas zu verbieten, was 2018, sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sowieso erlaubt sein werde.
Händler geht vor Bundesverwaltungsgericht
Meile hatte erwartet, dass er wegen seines Vorpreschens Ärger bekommen würde. Und so ist es nun auch gekommen: In einer Allgemeinverfügung, die das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am 12. November erlassen hat, wird die Abgabe von Nikotin-Liquids untersagt.
Meile sieht sich nun gezwungen, den Verkauf von Nikotin einzustellen. Klein beigeben will er allerdings nicht: Er wird die Allgemeinverfügung beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. «Und ich bin zuversichtlich, dass ich Recht bekommen werde und die Nikotin-Liquids bald wieder ins Sortiment aufnehmen kann», sagt er zu 20 Minuten.
«Dem Dampf ungewollt ausgesetzt»
In der Verfügung begründet der Bund sein Einschreiten mit dem Jugendschutz, der Schaffung einer Nikotinabhängigkeit und der Gefährdung von Personen, die dem Dampf ungewollt ausgesetzt wären. Meile sagt dazu: «Alle diese Argumente sind fadenscheinig.»
Nikotinhaltige E-Zigaretten würden ausschliesslich von Rauchern benutzt und seien gemäss dem britischen Gesundheitsamt 95 Prozent weniger schädlich als die frei erhältlichen Zigaretten. «Und Jugendliche gehören sowieso nicht zu unseren Kunden.» Zudem sei es gemäss Studien gar nicht möglich, das Nikotin einer E-Zigarette passiv zu konsumieren.
Eine grössere Verbreitung der E-Zigarette trage zur Senkung der Gesundheitskosten bei, und wenn man die Schweizer Händler noch mehr als zwei weitere Jahre am Verkauf von Nikotin-Liquids hindere, müsse die Bevölkerung weiter im Ausland ungeprüfte Produkte einkaufen. In sämtlichen Nachbarländern der Schweiz sind Nikotin-Füllungen bereits legal erhältlich.
«Eine Chance für die öffentliche Gesundheit»
Den Nutzen von E-Zigaretten habe auch ein Bericht erkannt, den das Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben habe, betont Meile. Tatsächlich heisst es in der vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) verfassten Regulierungsfolgenabschätzung zum Tabakproduktegesetz: «E-Zigaretten stellen für die öffentliche Gesundheit eine Chance dar.»
Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Konsum von E-Zigaretten viel weniger schädlich sei als der Konsum von herkömmlichen Zigaretten: «Die Konsumenten von nikotinhaltigen E-Zigaretten sind Ex-Raucher, die ihren täglichen Zigarettenkonsum substantiell reduziert haben. Es gibt keine empirische Evidenz, dass E-Zigaretten den Einstieg in den Tabakkonsum fördern.»
Global Drug Survey 2016
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