Verrückte NamenWenn Eltern ihr Kind «Gift» taufen wollen
Gewisse Eltern haben zu ausgefallene Namenswünsche. Dann schreitet das Zivilstandsamt ein.
Hurricane, Tsunami und Batman: So wollten Eltern in der Schweiz ihr Kind schon nennen. Ihr Wunsch wurde jedoch vom Zivilstandsdienst Bern abgelehnt.
Solche spezielle Namenswünsche sind selten, sie kommen aber immer wieder mal vor. Das jüngste Beispiel ist der Name «J». Da das Zürcher Zivilstandsamt diesen abgelehnt hatte, gingen die Eltern vor Gericht. Das Zürcher Verwaltungsgericht wies ihre Klage jedoch ab.
Eltern dürfen ihr Kind nicht Büroklammer nennen
Auch Thomas Rütsche, Leiter des Zivilstandsamts St. Gallen, versteht die Entscheidung des Zürcher Verwaltungsgerichts: «Ein Name ist da, um jemanden klar zu identifizieren. Bei einem einzelnen Buchstaben wie dem J ist das nicht gegeben.»
«Damit ein Vorname durch das Zivilstandsamt abgelehnt wird, muss die Vornamensgebung die rechtlichen Interessen des Kindes offensichtlich verletzen», so Rütsche. Laut ihm werden bei der Kontrolle der Vornamensgebung unter anderem folgende Regeln beachtet: «Vornamen dürfen nicht aus einer Zahl oder Zahlenkombinationen bestehen, auch einzelne Buchstaben sind nicht erlaubt. Zudem darf der Vorname keinen Sachbegriff darstellen.» Mit Sachbegriffen seien Worte wie Haus, Auto oder Büroklammer gemeint.
17 Vornamen sind zu viel
Auch werde auf die Anzahl der Vornamen geachtet. Laut Rütsche gab es in der Schweiz einen Fall, bei dem die Eltern ihrem Kind siebzehn Vornamen geben wollten. Auch da habe das zuständige Zivilstandsamt eingegriffen.
Das Zivilstandsamt bittet die Eltern im Zweifelsfall, die Namenswahl zu begründen und die Herkunft zu erklären, wie Hans Rudolf Egli vom Amt im Kanton Bern erklärt. Dabei informiert das Amt die Eltern auch, was eine Namenswahl für ein Kind bedeutet.
Den Namen «Gift» ausnahmsweise akzeptiert
Auch bei fremdsprachigen Namen werde genau hingeschaut. So haben Kindseltern, die aus einem englischsprachigen Land stammten, ihrem Kind den englischen Namen «Gift» als Vorname geben wollen, der in der deutschsprachigen Schweiz Probleme verursachen könnte. Das St. Galler Zivilstandsamt habe wie in jedem Fall auch hier mit den Kindseltern das Gespräch gesucht.
«Wir erklärten ihnen, was für eine Bedeutung ‹Gift› in der deutschsprachigen Schweiz hat», so Rütsche. Der Vorname «Gift» wurde dennoch im Zivilstandsregister eingetragen. «Der Kindsvater versicherte uns, dass die Familie sowieso wieder in ihre Heimat zurückkehren würde und die Vornamensgebung im Heimatstaat kein Problem darstelle. Deshalb haben wir die Vornamensgebung akzeptiert und im Zivilstandsregister beurkundet.»
Bin Laden wurde glücklicherweise ein Mädchen
Bei Namen aus dem Ausland ist es oft nicht einfach. Der Name Kamel wurde beispielsweise akzeptiert, da er auf türkisch «der Vollkommene» bedeutet. Auch den Namen Tiger gibt es in der Schweiz, dank dem US-Golfer Tiger Woods. Löwe jedoch nicht. Fremdsprachige Versionen wie Lion sind jedoch kein Problem. Die Grenze ist fein und nicht immer eindeutig.
Das regionale Zivilstandsamt der Stadt Luzern hatte schon Fälle, in denen ein Name «ehrverletzend» war. Leiterin Madlen Brunner macht ein Beispiel: «Vor Jahren wollte eine Familie ihrem Kind den Namen Bin Laden geben, falls es ein Junge würde. In diesem Fall hätten wir mit den Eltern das Gespräch gesucht. Glücklicherweise kam aber ein Mädchen zur Welt.»
Marisa hatte es einst schwer
Namen wie Jesus Christ, Dior, Chanel, Triumf und Heaven hingegen wurden in der Schweiz akzeptiert. Laut Thomas Rütsche ist die Beurteilung der Vornamensgebung seit der Revision der Zivilstandsverordnung 1994 liberaler geworden: «Früher musste beispielsweise bei Vornamen wie Kim und Andrea, die sowohl für Buben und Mädchen stehen können, unbedingt ein geschlechtsspezifischer Zweitname her.»
Das sieht man auch beim Blick auf frühere Gerichtsfälle. So ging 1943 ein Paar bis vors Bundesgericht. Ihnen war nicht erlaubt worden, ihre Tochter «Marisa» zu taufen. Dort gab man dem Paar schliesslich recht.