«Tötet Köppel»-Inserat war legal

Aktualisiert

Staatsanwaltschaft«Tötet Köppel»-Inserat war legal

Die Veröffentlichung des Mordaufrufs gegen Roger Köppel zieht keine Strafe nach sich. Dennoch ist der Urheber des Plakats noch nicht aus dem Schneider.

D. Waldmeier
von
D. Waldmeier
Mit diesem Beitrag bewarb Künstler Philipp Ruch im Strassenmagazin «Surprise» eine Theaterproduktion. Ihm drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Philipp Ruch ist Schweizer und Kopf der Berliner Künstlergruppe «Zentrum für politische Schönheit». Im Juni beerdigte diese eine Syrerin, die im Mittelmeer ertrunken war, in der deutschen Hauptstadt.
Philosoph Ruch lässt SVP-Nationalratskandidat Roger Köppel (im Bild) auch in seinem neuen Theaterstück auftreten.
1 / 3

Mit diesem Beitrag bewarb Künstler Philipp Ruch im Strassenmagazin «Surprise» eine Theaterproduktion. Ihm drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Anfang September erschien im Strassenmagazin «Surprise» ein Beitrag, der es in sich hatte: Es druckte ein Plakat ab, auf dem eine zerbrochene Brille zu sehen war und der Mordaufruf «Tötet Roger Köppel!». Urheber war Philipp Ruch, Schweizer Kopf des deutschen Künstlerkollektivs «Zentrum für politische Schönheit». Er wollte damit auf seine aktuelle Theatervorstellung aufmerksam machen.

Die Justiz wurde daraufhin aktiv. Der Verdacht: öffentliche Aufforderung zu Gewalttätigkeit. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist nun aber zum Schluss gekommen, dass im Falle des Plakats keine Strafbarkeit gegeben ist. Laut dem zuständigen Staatsanwalt Daniel Kloiber ist das Plakat mit dem Verweis auf die Theaterproduktion in Deutschland klar als künstlerische Darstellung erkennbar. «Von einem ernst gemeinten Mordaufruf kann nicht ausgegangen werden.»

Skandal-Künstler droht Verfahren

Während die Macher des Strassenmagazins aufatmen dürfen, ist der Fall für Skandal-Künstler Philipp Ruch noch nicht ausgestanden. Grund dafür ist weniger das Plakat als vielmehr die Äusserungen, die Ruch in diesem Zusammenhang in den Medien gemacht hat. So fragte ihn der «Blick», was passiere, wenn jemand den Mordaufruf ernst nähme. Ruch wurde mit den Worten zitiert: «Wir kämpfen für die Menschenrechte. Wenn Roger Köppel umgebracht wird, können viele Leben gerettet werden. Das ist das kleinere Übel.»

Gemäss Staatsanwaltschaft Kloiber könnte sich Ruch mit dieser Äusserungen strafbar gemacht haben. Da der schweizerisch-deutsche Doppelbürger Ruch in Berlin wohnt, führt die Zürcher Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren aber nicht selbst. «Wir haben den Fall der Staatsanwaltschaft Berlin übergeben», so Kloiber.

Zitate inzwischen ersetzt

Auf Anfrage von 20 Minuten sagt Ruch, er habe die Zitate gegenüber der Zeitung nie autorisiert. Ihm sei das Wort im Mund umgedreht worden. Er könne der Aussage nicht zustimmen. Es sei nicht darum gegangen, dass Köppel «physisch beseitigt» werden müsse.

Edi Estermann, Kommunikationschef des Verlagshauses Ringier, das den «Blick» herausgibt, sagt: «Es handelte sich hierbei um ein telefonisch geführtes Interview, welches der medienerfahrene Interviewte explizit nicht gegenlesen wollte.» Die heiklen Aussagen wurden inzwischen ersetzt.

Das Strassenmagazin «Surprise» hatte sich schon Ende September für die Veröffentlichung entschuldigt: «Wir haben die Wirkungen und Interpretationen dieses Gastbeitrags eindeutig unterschätzt», schrieben die Verantwortlichen. Philipp Ruchs Plakat stelle eine Grenzüberschreitung dar, «wir hätten auf die Publikation verzichten müssen».

Deine Meinung zählt