23 Stunden in der Zelle, eine Stunde Spaziergang

Aktualisiert

Täter von Rupperswil23 Stunden in der Zelle, eine Stunde Spaziergang

Thomas N., der Täter von Rupperswil, sitzt in Untersuchungshaft. Was dürfte er dort vorfinden? Ein Strafvollzugsexperte gibt Auskunft.

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num
Zelle im Zentralgefängnis Lenzburg: Hier soll Thomas N. derzeit einsitzen.
«Ich war natürlich ebenfalls geschockt», sagt Dominik Kunz, Kommandant der Feuerwehr Rupperswil zu Tele M1. Er und sein Team durften aber nicht über den Vierfachmord sprechen.
Seit dem Geständnis von Thomas N. dürfen die Feuerwehrleute ihr Schweigen endlich brechen.
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Zelle im Zentralgefängnis Lenzburg: Hier soll Thomas N. derzeit einsitzen.

Keystone/AP

Der Täter von Rupperswil, Thomas N.* (33), sitzt laut der «Aargauer Zeitung» und dem «Blick» im Zentralgefängnis Lenzburg in Untersuchungshaft. Auf Anfrage wollte die Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, Fiona Strebel, keine Angaben zu seinen Haftbedingungen machen.

Das Zwangsmassnahmengericht hatte am Samstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft für zunächst drei Monate zugestimmt. In dieser Zeit dürfte Thomas N. vor allem in seiner Einzelzelle sitzen. Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger sagt: «Im Anfangsstadium der Untersuchungshaft sitzt ein Häftling in der Regel 23 Stunden alleine in der Zelle, pro Tag erhält er eine Stunde Spaziergang.»

«Gewisse Vorsicht ist angebracht»

Zu Beginn eines Verfahrens diene das insbesondere dazu, die Kollusionsgefahr zu verringern. Gemäss Brägger stellt sich dabei die Frage, ob der tägliche Spaziergang mit anderen Häftlingen durchgeführt werden kann oder nicht. «Die Staatsanwaltschaft kann wegen der Kollusionsgefahr in Ausnahmefällen den Einzelspaziergang anordnen.»

Die Anstaltsleitung müsse zudem abschätzen, ob für den Gefangenen ein Sicherheitsrisiko durch die anderen Häftlinge besteht oder nicht – «im Fall des Täters von Rupperswil ist sicherlich eine gewisse Vorsicht angebracht».

Psychische Schäden möglich

Die Untersuchungshaft kann nach den drei Monaten verlängert werden, ob er auch dann noch in Einzelhaft bleiben kann, müsse geprüft werden. Brägger: «Nach einer gewissen Zeit sollten die Bedingungen der Untersuchungshaft gelockert werden, da 23 Stunden alleine in der Zelle einer Isolationshaft gleichkommen.» Das führe bei Menschen auf Dauer zu psychischen Schäden.

Der psychiatrische Dienst des Gefängnisses sollte bei Untersuchungshäftlingen zudem das Suizidrisiko beurteilen. Doch 24 Stunden lang überwachen kann man einen Gefangenen nicht. Brägger: «Dazu fehlt das Personal und zudem hat auch er das Recht auf eine gewisse Intimsphäre.»

«Kleingruppen möglich»

Thomas N. löschte eine Familie aus, verging sich an einem 13-Jährigen. Pädosexuelle stehen in der Gefängnishierarchie ganz unten und werden von Mithäftlingen geächtet oder tätlich angegriffen. Dennoch glaubt Brägger nicht, dass Thomas N. nach seiner Verurteilung immer isoliert von anderen Insassen inhaftiert werden muss. «Es gibt andere Häftlinge, die grausame Taten begangen haben und dennoch in Kleingruppen ihre Strafe absitzen können, aber das muss man immer im Einzelfall prüfen.»

Wo Thomas N. nach dem Prozess seine Strafe absitzen wird, komme ganz auf die Sanktion an, die vom Gericht gefällt wird. Laut Brägger kann dies eine normale Justizvollzugsanstalt sein, aber auch eine gesicherte Psychiatriestation. «Ganz klar ist nur eines: Es wird eine hochgesicherte Einrichtung werden.»

*Name der Redaktion bekannt.

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