MillionenbetrugFinanzjongleur Martin Gloor muss ins Gefängnis
Das Bezirksgericht Zürich hat den bekannten Zürcher Finanzjongleur Martin Gloor wegen Millionenbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Core Capital war eine von Martin Gloors Firmen.
Das Bezirksgericht Zürich hat den heute 45-jährigen Martin Gloor am Freitag unter anderem wegen mehrfacher Veruntreuung und gewerbsmässigen Betrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren sowie zu einer Busse von 800 Franken verurteilt.
Abzüglich von 659 Tagen, die Gloor bereits im Gefängnis verbüsst hat sowie weitere 74 Tage, die er mit elektronischen Fussfesseln mit Meldepflicht verbracht hat.
Fünfjähriges Berufsverbot
Zusätzlich auferlegte das Gericht dem umfassend geständigen Beschuldigten ein fünfjähriges Berufsverbot als Finanzintermediär. Sei es bei selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit. Die Richter hielten aber auch fest, dass die Beratung im Bereich von Pferdesportwetten Gloor weiterhin erlaubt sei. Zudem verzichtete das Gericht auf den Widerruf einer 14-monatigen Vorstrafe aus dem Kanton Zug.
Abgekürztes Verfahren
Der Prozess erfolgte im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens. So hatten sich Staatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen Urteilsvorschlag geeinigt. Damit war auch der Sachverhalt nicht mehr bestritten. Demnach hatte Gloor Anfang 2007 die beiden Vermögensverwaltungsfirmen Core Capital Partners AG (CCP) und die CC Private Equity Partners Ltd. gegründet.
Die CCP hatte ihren Sitz an der Bahnhofstrasse und versprach gewinnbringende Investitionen in mehrere Zielgesellschaften aus den Bereichen Medizin, Technik und Biotechnologie. Das Motto vom überzeugend auftretenden Gloor lautete: «Ich sitze im gleichen Boot wie die Investoren.»
Horrende Margen abgezweigt
Damit täuschte er die Anleger, da er vorgaukelte, dass er zu gleichen Konditionen eigenes Geld in die Zielgesellschaften investieren würde. Was nicht der Wahrheit entsprach. In Wirklichkeit bereicherte er sich unrechtmässig, indem er Margen zwischen 16 und 50 Prozent für sich abzweigte und damit rund 40, viele mit Doktor- oder Professorentitel, der insgesamt 150 Investoren um über 20 Millionen Franken prellte. Weitere zehn Millionen Franken erschwindelte Gloor mittels Leerverkäufen, indem er Aktien verkaufte, die ihm gar nicht gehörten.
Luxuriöser Lebensstil
Gloor verwendete einen grossen Teil des Deliktsbetrags für einen luxuriösen Lebensstil. Allein für seinen aussergewöhnlich exzessiven Kokainkonsum gab er pro Monat 20 000 Franken aus. Zudem leistete sich der Ex-Jockey Luxuskarossen, acht Rennpferde, ein teures Motorboot und als Miteigentümer eine Wohnung in Brasilien.
Die Betrügereien flogen Ende 2011 auf. Gloor wurde am 5. Dezember in Zürich festgenommen und verbrachte danach lange Zeit in der Untersuchungshaft.
Von der Polizei aus der Sicherheitshaft geführt
Auch am Freitag wurde Gloor aus der Haft von der Polizei vor die Schranken geführt. Am Prozess kam heraus, dass das Gericht im Vorfeld einen ersten Strafantrag von vier Jahren als zu milde abgewiesen hatte.
Bei der Befragung zur Person gab Gloor an, dass er sich in Sicherheitshaft befinde. Nach seiner Entlassung werde er im Bereich Pferdesport arbeiten, gab er an. Mit Geldverwaltung habe er aber nichts mehr zu tun.
Der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli sprach Gloor auf seine zwei einschlägigen Vorstrafen an und wollte wissen, ob diese ihm keinen Eindruck gemacht hätten. Gloor gab darauf keine Antwort und verwies auf seine Aussagen im Verfahren. Bei der Sache bestätigte er sein umfassendes Geständnis.
Urteilsvorschlag abgesegnet: Gloor wird entlassen
Zum Schluss segneten die Richter den Urteilsvorschlag ab. Mit dem Urteil wurden diverse Gegenstände, zwei Luxusautos, das Motorboot und Preziosen für über eine halbe Million Franken beschlagnahmt. Präsident Aeppli erklärte, dass der Beschuldigte für eine Haftkaution von 250'000 Franken aus der Sicherheitshaft entlassen wird.
Aeppli sprach von einem gesamten Deliktsbetrag von 30 Millionen Franken. Das Verschulden wiege schwer. Der Beschuldigte habe eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt. Er habe für sich persönlich zehn bis elf Millionen Franken ertrogen. Die schwere Drogensucht liess das Gericht strafmindernd in den Entscheid einfliessen.