PressekonferenzE-Zigis mit Nikotin sollen legal werden
Der Bundesrat will nikotinhaltige E-Zigaretten erlauben. Dafür sollen künftig aber weder elektronische noch herkömmliche Zigaretten an unter 18-Jährige verkauft werden.

Bundesrat Alain Berset informierte an einer Medienkonferenz, dass Zigarettenwerbung verboten werden soll.
Unter 18-Jährige sollen künftig keine Zigaretten mehr kaufen dürfen. Auch der Marlboro-Mann könnte endgültig von den Plakatwänden verschwinden: Mit einem neuen Gesetz schlägt der Bundesrat vor, Werbung für Zigaretten und andere Tabakprodukte weitgehend zu verbieten.
Gemäss dem am Mittwoch präsentierten Entwurf für ein Tabakprodukte-Gesetz soll nur noch Werbung am Kiosk und an Automaten sowie in Fachpublikationen erlaubt sein. Werbung auf Plakaten, in Kinos, in Print- und elektronischen Medien will der Bundesrat verbieten. Auch Werbeaktionen, bei welchen Zigaretten günstiger abgegeben werden, wären nicht mehr erlaubt.
Openairs von Verbot ausgenommen
Obwohl der Bundesrat den Jugendschutz in den Vordergrund stellt, ist gemäss seinen Vorschlägen das Sponsoring unter gewissen Bedingungen weiterhin erlaubt. Damit wären Openairs, welche vor allem von jungen Leuten frequentiert werden, vom Verbot ausgenommen.
Zigarettenwerbung in Radio und Fernsehen ist bereits heute verboten. Viele Kantone haben ein Werbeverbot auf Plakaten erlassen, in einigen darf auch in Kinos schon heute nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden. In mehreren Kantonen ist der Zigarettenverkauf an Minderjährige ebenfalls bereits verboten.
Konsequente Alterskontrollen
Dies soll künftig in der ganzen Schweiz gelten. Studien zeigten: Wer bis zum 18. Lebensjahr nicht mit dem Rauchen begonnen habe, fange normalerweise auch später nicht damit an, schreibt der Bundesrat in einem Bericht zur Vernehmlassungsvorlage. Umsetzen will er das Verbot mit konsequenten Alterskontrollen an Verkaufsstellen und Automaten und mit Testkäufen.
Auch für die umstrittenen E-Zigaretten schlägt der Bundesrat eine Lösung vor: Nikotinhaltige E-Zigaretten sollen zwar zugelassen, normalen Zigaretten aber gleichgestellt werden. Damit will der Bundesrat den erwachsenen Rauchern eine weniger schädliche Alternative zur Verfügung stellen. Er weist aber auch darauf hin, dass die Auswirkungen des langfristigen Gebrauchs noch weitgehend unbekannt sind.
Kinos leiden besonders
Die Tabakindustrie hat letztes Jahr rund 21 Millionen Franken in den Schweizer Werbemarkt investiert. Rabatte im Rahmen einer Werbekampagne sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die Tabakbranche bildet damit das Schlusslicht der 24 von Media Focus erhobenen Branchen.
Zum Vergleich: In Nahrungsmittelwerbung werden jährlich brutto 500 Millionen Franken investiert. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben in den klassischen Werbeträgern TV, Print, Plakate, Radio oder Digital 2013 in der Schweiz auf 4,84 Milliarden Franken.
Stark von einem Werbeverbot betroffen wären die Kinos, bei welchen die Werbeeinnahmen aus Tabakwerbung fast 6 Prozent der gesamten Werbeeinnahmen ausmachen. Heute sind Tabakwaren im Lebensmittelgesetz geregelt. Die Vorschläge des Bundesrats für ein neues Tabakproduktegesetz gehen nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 12. September 2014.
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(jbu/sda)
Kritik von allen Seiten
Die Vorschläge des Bundesrates stossen auf Kritik. Präventionsfachleuten gehen die Beschränkungen zu wenig weit. Die Werbebranche dagegen fordert, die Verhältnismässigkeit im Auge zu behalten.
Der Lungenliga und der Krebsliga genügt der Entwurf des Bundesrates für ein Tabakprodukte-Gesetz nicht. Die Lungenliga stört sich daran, dass Openairs und Verkaufsstellen vom Werbeverbot ausgenommen werden sollen. Die Krebsliga fordert Verbote auf allen Kanälen und namentlich ein umfassendes Sponsoringverbot.
Diese Position wird von Sucht Schweiz geteilt. Beim umfassenden Werbe-, Sponsoring- und Promotionsverbot greife die Vorlage zu wenig weit. Die tödlichen Auswirkungen des Rauchens rechtfertigten ein umfassendes Verbot.
Thomas Bähler, Geschäftsführer der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, sprach dagegen von einer unnötigen und unverhältnismässigen Beschränkung. Der Tabakkonsum sei seit Jahren rückläufig und das Rauchen in der Öffentlichkeit bereits stark beschränkt. «Die Werbung einzuschränken, macht keinen Sinn.»