«Zu hohe Hürden für die lebenslange Verwahrung»

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Anthamatten-Urteil«Zu hohe Hürden für die lebenslange Verwahrung»

Der Mörder von Adeline M. wird nicht lebenslang verwahrt. Politiker fordern nun Korrekturen im Strafgesetz.

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Keine lebenslängliche Verwahrung: Das Genfer Kriminalgericht hat Fabrice Anthamatten (hier auf einer Aufnahme aus dem Jahr 2013) ordentlich verwahrt. Die Bedingungen für eine lebenslange Verwahrung sahen die Richter nicht als gegeben an.
Anfang der Diskussion: Im Oktober 1993 misshandelt und ermordet ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter die 20-jährige Pasquale Brumann während eines Hafturlaubs.
Drei Jahre später wird die 13-jährige Katja von einem Wiederholungstäter entführt, vergewaltigt und in einen Kanal geworfen. Ihre Patin Anita Chaaban (r.) und ihre Mutter Doris Vetsch lancieren die Verwahrungsinitiative, die 2004 angenommen wird.
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Keine lebenslängliche Verwahrung: Das Genfer Kriminalgericht hat Fabrice Anthamatten (hier auf einer Aufnahme aus dem Jahr 2013) ordentlich verwahrt. Die Bedingungen für eine lebenslange Verwahrung sahen die Richter nicht als gegeben an.

epa/Marci Bielecki

Als die Genfer Richter am Mittwoch das Urteil im Fall Adeline verkündeten, war es für das Publikum ein Schock: Einige hatten Tränen in den Augen, weil das Strafgericht zwar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe aussprach, jedoch keine lebenslange Verwahrung anordnete.

Für die Mutter von Adeline beweist das Urteil, dass der Artikel der lebenslänglichen Verwahrung nicht anwendbar sei. «Wer, wenn nicht der Mörder unserer Tochter, hätte dieses Verdikt verdient?», fragte sie in der NZZ. Anthamatten hatte die junge Mutter 2013 auf Freigang mit einem Messer getötet.

«Die Hürden sind zu hoch»

Auch für Politiker von links bis rechts bestätigt der Fall Anthamatten, dass die 2008 wegen Verwahrungsinitiative eingeführte lebenslange Verwahrung eine leere Drohung bleibt. Bislang hat das Bundesgericht jede lebenslange Verwahrung aufgehoben.

«Die Schuld liegt nicht beim Richter – er hat das härtestmögliche Urteil gefällt», sagt SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Wenn selbst ein so gefährlicher Mörder wie Fabrice Anthamatten nicht lebenslang verwahrt werden könne, tauge das Gesetz nicht. Das Parlament habe nach Annahme der Verwahrungsinitiative die Hürden viel zu hoch angesetzt. Heute müssen unter anderem zwei Gutachter eine lebenslange Untherapierbarkeit bescheinigen. «Das ist absurd», sagt Rickli.

Im Fall Adeline sei es zwar unwahrscheinlich, dass der Killer jemals wieder freikomme. Da die Verwahrung aber periodisch überprüft werde, bestehe ein Restrisiko einer Freilassung. Rickli fordert einen grundlegenden Systemwechsel: «Wenn ein Täter gefährlich und rückfallgefährdet ist, darf er nicht rausgelassen werden – etwa im Rahmen einer Therapie. Experimente sind falsch am Platz.» Dann könnten auch Taten wie der Mord an Adeline oder an der 19-jährigen Marie verhindert werden, deren Mörder die Tat ebenfalls im Strafvollzug begehen konnte.

«Verfassungsartikel ad absurdum geführt»

Die Politik stehe in der Pflicht, das Gesetz zu verschärfen, fordert Rickli. Hängig ist unter anderem ihr Vorstoss, dem zufolge das Gemeinwesen für den Schaden haften soll, den ein gefährlicher Gewalt- oder Sexualstraftäter auf Freigang anrichtet.

Auch für BDP-Nationalrat Bernhard Guhl gehörte Anthamatten lebenslang verwahrt. «Ich fordere ein Umdenken bei den Gutachtern.» Der Verfassungsartikel werde ad absurdum geführt. «Das Volk hat klar gesagt, dass solche Täter zum Schutz der Bevölkerung lebenslang weggesperrt werden.» Stossend sei, dass die Verwahrung alljährlich überprüft werden müsse. «Diese Gutachten kosten viel Geld – zumindest müsste man diese Überprüfung nur alle zehn oder 15 Jahre durchführen.» Guhl prüft nun einen entsprechenden Vorstoss.

Grüne will lebenslange Verwahrung abschaffen

Gegen eine Verschärfung ist dagegen die Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone (Grüne): «Das Gericht hat die Höchststrafe ausgesprochen. Auch mit der ordentlichen Verwahrung besteht die Möglichkeit, dass Anthamatten das Leben lang verwahrt wird.» Es sei aber in einem Rechtsstaat richtig, dass eine Verwahrung überprüft werde. «Man muss eine Perspektive offenlassen. Die Gutachter haben dargelegt, warum man keine lebenslange Prognose stellen kann.»

Mazzone findet, man könnte die lebenslange Verwahrung auch ersatzlos streichen: «Der Fall Anthamatten und bisherige Bundesgerichtsentscheide zeigen, dass der Artikel im Strafvollzug nicht umsetzbar ist. Besser man streicht ihn, als dem Volk Sand in die Augen zu streuen.»

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