Pilot wegen tödlichem Hiflyer-Unfall vor Gericht

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BundesstrafgerichtPilot wegen tödlichem Hiflyer-Unfall vor Gericht

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt morgen Dienstag der Prozess um den tödlichen Hiflyer-Unfall beim Verkehrshaus Luzern. Der damalige Pilot des Fesselballons ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Beim Unfall im Juli 2004 war eine indische Touristin gestorben, zwölf weitere Personen wurden verletzt.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem heute 55-Jährigen vor, fahrlässig gehandelt zu haben, indem er trotz aufkommenden Sturms den Hiflyer-Flug mit der unangemeldeten indischen Touristengruppe durchführte. Zudem sei der Ballon mit 25 Personen massiv überladen gewesen.

Zu dem Unfall war es am 23. Juli 2004 gekommen. Der Fesselballon war im Aufstieg von einer Böe erfasst und gegen mehrere Gebäude des Verkehrshauses geschleudert worden. Durch die ruckartigen Bewegungen des Ballons durchtrennte das Halteseil einen tragenden Teil des Passagierkorbes, worauf sich eine Bodenplatte löste. Eine 49-jährige Inderin stürzte durch das Loch und erlitt so schwere Verletzungen, dass sie noch auf der Unfallstelle verstarb. Zwölf weitere Mitglieder der Gruppe wurden verletzt.

In der Anklageschrift wirft die Bundesanwaltschaft dem Piloten vor, die Abklärungen über das Wetter nicht mit der nötigen Sorgfalt getroffen zu haben. Auch sei ihm bekannt gewesen, dass bei höheren Windgeschwindigkeiten das Ladegewicht entsprechend gering zu halten sei, um genügend Auftriebskraft zu erlangen. Angesichts der herrschenden Windgeschwindigkeiten sei der Korb nach Berechnungen des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) mit sechs Personen überladen gewesen.

Drei Tage nach dem Unfall entzog das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dem Verkehrshaus die Bewilligung für den Betrieb des Hiflyer-Ballons. Ob erneut ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung gestellt wird, prüft das Verkehrshaus laut Direktor Daniel Suter frühestens Mitte nächsten Jahres. Um die Option zu wahren, hatte das Verkehrshaus bei der Stadt Luzern ein Baugesuch eingereicht. Die Einsprache von Anwohnern gegen die erteilte Baubewilligung ist laut Suter vor dem Luzerner Verwaltungsgericht hängig. Die Bewilligung ist eine Voraussetzung für ein allfälliges Betriebsbewilligungsgesuch beim BAZL.

Suter wird den Unglückspiloten gemeinsam mit dem Anwalt nach Bellinzona begleiten und ihm zur Seite stehen, wie er in einem Interview der «Neuen Luzerner Zeitung» (Samstagsausgabe) sagte. Der Mann habe einen tollen Job gemacht und sei eine wirklich verantwortungsvolle Person. «Heute ist er ein Schatten jener aufgestellten Person, als die ich ihn kennen gelernt habe», sagte der Verkehrshaus-Direktor. Dass das Verkehrshaus seit dem Unfall in der Öffentlichkeit anders wahrgenommen werde, glaube er nicht. Die Besucherzahlen seien weiterhin steigend. (dapd)

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