Drogendelikte bei Jugendlichen«95 Prozent der Verurteilten sind Kiffer»
Von den 12'100 Minderjährigen, die letztes Jahr verurteilt wurden, haben laut Jugendanwälten viele Cannabis geraucht oder kleine Ladendiebstähle begangen.
Im letzten Jahr sind in der Schweiz 12'100 Jugendliche wegen Straftaten verurteilt worden. 42 Prozent der Jugendlichen wurden wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, 31 Prozent wegen eines Vermögensdelikts. Das geht aus der Strafurteilsstatistik hervor, die das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag veröffentlicht hat.
«Bei den Betäubungsmitteldelikten von Jugendlichen in Basel handelt es sich zu 95 Prozent um Kiffer, und auch wenn es um Handel geht, sind dies meist einfach Jugendliche, die einem Kollegen ein paar Gramm verkauft haben», sagt der Basler Jugendanwalt Beat Burkhardt. Andere Drogendelikte gebe es zwar, sie seien aber Einzelfälle, Drogenhandel komme häufiger bei Erwachsenen vor. Sarah Reimann, Sprecherin der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, bestätigt: «Meist handelt es sich bei den Jugendlichen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen, um Cannabis-Konsumenten.»
«Jugendlicher Leichtsinn»
Bei den Vermögensdelikten handelt es sich laut Statistik des BFS meist um Diebstahl (2'503 Verurteilungen) oder Sachbeschädigung (1'404 Verurteilungen). Bei den Diebstählen handle es sich meist um kleinere Ladendiebstähle, besonders gerne liessen die Jugendlichen Parfüms oder Elektronikartikel mitgehen, sagt Burkhardt. Bei den Zürcher Jugendanwaltschaften verzeichne man ebenfalls viele Ladendiebstähle, neben Kosmetik und Kleidern seien auch hier Elektronikartikel beliebtes Diebesgut, wie Reimann erklärt.
Bei den Sachbeschädigungen verzeichnet man in Basel viele Beschädigungen an Autos und allgemein Delikte, die auf «jugendlichen Leichtsinn» zurückzuführen seien, wie Burkhardt erklärt. «Im Kanton Zürich sind es häufig Sprayereien, Vandalismus oder kleinere Einbruchdiebstähle», sagt Reimann.
«Es geht um eine Wiedergutmachung»
Die verurteilten Jugendlichen erhielten in fast der Hälfte der Fälle (44 Prozent) lediglich Reinigungsarbeiten oder die Teilnahme an Kursen aufgebrummt. «Das können Arbeiten in Altersheimen oder auf Sportanlagen sein», sagt Burkhardt. «Wir überlegen in jedem Fall, welche konkrete Massnahme beim Jugendlichen den grössten Lerneffekt hat.» Es gehe darum, dass der Jugendliche mit seiner Arbeit eine Wiedergutmachung der Tat leiste.
26 Prozent der straffälligen Jugendlichen wurden mit einem Verweis bestraft, 20 Prozent mit einer Geldbusse. 7 Prozent der verurteilten Jugendlichen erhielten eine Freiheitsstrafe. 62 Prozent dieser Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt. Die unbedingten Freiheitsentzüge gingen im Vergleich zum Vorjahr um 17 Prozent zurück.
Weniger Verurteilungen
Gesamthaft gab es zwei Prozent weniger Verurteilungen als im Vorjahr. Grund für den Rückgang der Anzahl Urteile für Jugendliche ist der Rückgang der Verstösse gegen das Strafgesetzbuch, wie zum Beispiel Diebstahl, um 12 Prozent. Alle anderen Delikte nahmen zu. Dazu gehören Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz (+5%), gegen das Ausländergesetz (+39%) sowie wegen Betäubungsmittelhandels (+15%) und wegen Betäubungsmittelkonsums (+4%).
Wer nur eine Arbeitsstrafe oder einen Verweis kassiert hat, der muss keinen Strafregistereintrag fürchten. «Es werden nur Verbrechen und Vergehen mit bestimmten Sanktionen aufgenommen», sagt Burkhardt. Ausserdem hätten bei den Jugendstrafen nur die Behörden, nicht aber Private ein Recht auf Auskunft. «Wann die Löschfrist für den Eintrag zu laufen beginnt, hängt von der Art der Sanktion ab, z.B. wann die Probezeit einer bedingten Strafe endet oder eine Massnahme aufgehoben wird.»