Staatssekretariat für MigrationNeues Asylgesetz tritt frühestens 2019 in Kraft
Für das neue Asylgesetz müssen Verordnungen erarbeitet, die Standortplanung abgeschlossen und die Bundeszentren in Betrieb genommen werden. Und das dauert.

Klares Ja zu schnelleren Verfahren: Das Volk hat die Vorlage für das neue Asylgesetz angenommen. (5. Juni 2016)
KeystoneFür die Umsetzung der Vorlage, die das Stimmvolk am Sonntag angenommen hat, benötigt der Bund insgesamt 5000 Plätze für Asylsuchende und 1000 Reserveplätze in 18 Bundesasylzentren, wie SEM-Sprecherin Céline Kohlprath, Sprecherin des Staatssekretariats für Migration (SEM) am Montag auf Anfrage sagte. Bei elf Zentren steht der Standort bereits fest. In der Region Ostschweiz ist die Standortplanung abgeschlossen, in den anderen Regionen gibt es noch offene Standorte.
Auch die Standorte für die besonderen Zentren für renitente Asylsuchende sind noch offen. Die Planung sei noch im Gang, sagt Kohlprath. Voraussichtlich werde je ein solches Zentrum in der Romandie und eines in der Deutschschweiz geschaffen.
Bis zum Inkrafttreten der Asylgesetzrevision gibt es also noch viel Arbeit. Das SEM geht davon aus, dass das neue Asylgesetz frühstens 2019 in Kraft treten kann.
Bonus für Standortkantone der Zentren
Wie bereits bekannt, soll es für die Standortkantone der Zentren einen «Bonus» geben. Sie müssen weniger Asylsuchende aufnehmen, die ein sogenannt erweitertes Verfahren durchlaufen, und erhalten eine höhere Sicherheitspauschale.
Wenig Chancen dürfte der Ruf der Kantone nach einer Erhöhung der Integrationspauschale haben. Seit 2014 führt jeder Kanton Integrationsprogramme durch. Pro Fall zahlt der Bund den Kantonen 6000 Franken.
Die Zahlungen aus der Integrationspauschale deckten die Kosten für die Integration vermutlich nicht, schreibt das SEM. Laut dem SEM ist das aber auch nicht das Ziel: Die Integration sei eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Pauschalen ein Beitrag des Bundes. (pat/sda)