VideoüberwachungVermieter dürfen Mieter nicht einfach filmen
Vermieter installieren vermehrt Kameras in Hauseingängen. Zulässig ist dies nicht immer: Die Überwachung im Mietvertrag zu erwähnen, reicht nicht.
Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen von Mietliegenschaften kann die Privatsphäre von Mietern verletzen. Zu diesem Entscheid kam das Bundesgericht Ende März. Die Beschwerde eines Vermieters aus dem Kanton Basel-Landschaft, der Kameras aus dem Innenbereich entfernen lassen musste, wurde abgewiesen.
Walter Angst, Sprecher des Zürcher Mieterverbands, kennt die Problematik der Überwachung von Mietliegenschaften: «Wir spüren eine gewisse Unsicherheit gegenüber Videokameras. Bereits in der Vergangenheit haben sich Mieter diesbezüglich bei uns gemeldet.» In einem Zürcher Fall, der jenem aus dem Kanton Basel-Land ähnle, entschied die Schlichtungsbehörde, dass mehrere Kameras aus einer Liegenschaft entfernt werden mussten.
Tagesablauf darf nicht nachvollziehbar sein
In diesem Fall wollte der Vermieter die Videoüberwachung per Vertragsänderung durchsetzen. Angst stellt allerdings klar, «dass es für die Rechtmässigkeit der Videoüberwachung in Innenräumen keine Rolle spielt, ob diese im Vertrag geregelt wird oder nicht».
Entscheidend sei, ob die Privatsphäre der Mieter verletzt werde. Dies sei dann der Fall, wenn aufgrund des Videomaterials Personen identifiziert werden könnten oder man den Tagesablauf einer Person nachvollziehen könne. «Ob eine Verletzung der Privatsphäre vorliegt, muss deshalb im Einzelfall abgeklärt werden.» Dabei gelte es, Faktoren wie Standort, Kamerawinkel, Auflösung und Helligkeit des gefilmten Bereiches zu berücksichtigen.
«Videokameras können Einbrüche verhindern»
Markus Meier vom Hauseigentümerverband Baselland, sagt: «Grundsätzlich kann der Vermieter die Videoüberwachung unter Beachtung der Privatsphäre im Mietvertrag platzieren, allerdings nur zu Informationzwecken.» Alleine aus der Tatsache, dass die Überwachung im Mietvertrag beschrieben werde, liessen sich keine Ansprüche oder Rechte bezüglich Videoanlagen ableiten.
Wichtig sei, dass beide Parteien von der Überwachung profitieren. Laut Markus Meier sind gemeinsame Interessen vorhanden, wenn es um die Sicherheit der Liegenschaft und deren Bewohner geht: «Videokameras können unter bestimmten Voraussetzungen Vandalismus, Diebstahl und Einbrüche verhindern.»