Bankgeheimnis-Deal kommt sogar bei SVP an

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CVP-VorschlagBankgeheimnis-Deal kommt sogar bei SVP an

Derzeit wird eine Gegenvorschlag zur SVP-Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» diskutiert. Selbst für den Initianten ein gangbarer Weg.

von
dia
Zeigt sich offen für den Gegenvorschlag: SVP-Nationalrat Thomas Matter. (25. September 2014)

Zeigt sich offen für den Gegenvorschlag: SVP-Nationalrat Thomas Matter. (25. September 2014)

Keystone/Peter Klaunzer

Zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre», die das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern will, könnte es einen Gegenvorschlag geben. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) will darüber diskutieren.

Eigentlich hat die Kommission - noch in alter Zusammensetzung vor den Wahlen - die Initiative bereits behandelt. Sie sprach sich dagegen aus. Mit den neuen Mehrheitsverhältnissen hegt die Kommission nun aber Sympathien für die Stossrichtung der Initiative. Sie hat einen Rückkommensantrag angenommen, um über einen direkten Gegenvorschlag diskutieren zu können, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Matter ist «vorsichtig optimistisch»

Die Idee des Gegenvorschlags stammt von der CVP. «Es geht darum, dass die Initiative, die etwas gar weit geht, überflüssig würde und gar nicht mehr darüber abgestimmt werden müsste», sagt Nationalrat Leo Müller in der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF 4 News. Der SVP-Vorstoss würde das Bankgeheimnis nicht nur absichern, sondern sogar noch ausbauen.

Der Vorschlag der CVP kommt bei bürgerlichen Politikern gut an – sogar bei den Initianten selbst. SVP-Nationalrat Thomas Matter zeigt sich offen. «Dieser Entwurf würde unser Ziel auch erreichen. Daher bin ich vorsichtig optimistisch», sagt er dem Sender. Für einen Rückzug der Initiative sei es aber noch zu früh.

Bundesrat: Korrekte Erhebung gefährdet

Der Bundesrat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Das Ziel der Initianten aus bürgerlichen Kreisen ist nach eigenen Angaben, die heute geltenden Regeln in die Verfassung zu schreiben, damit sie nicht auf Gesetzesebene geändert werden können. Aus Sicht des Bundesrates geht die Initiative aber deutlich weiter. Ein Ja hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet wäre, schreibt die Regierung in der Botschaft ans Parlament.

Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten - etwa beim Arbeitgeber - einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative würde diese Möglichkeit laut dem Bundesrat einschränken. Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen - und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt. (dia/sda)

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