Attac-FallNestlé und Securitas wegen Spionage verurteilt
Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé und die Securitas sind von einem Waadtländer Gericht wegen Spionagetätigkeit verurteilt worden. Die Unternehmen hätten unerlaubte Infiltration betrieben.

Nestlé hat die Securitas für Spionage benutzt.
Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé und die Bewachungsfirma Securitas haben die globalisierungskritische Gruppe Attac Schweiz bespitzelt. Weil sie damit die Persönlichkeitsrechte zweier Aktivistinnen verletzten, verurteilte sie ein Waadtländer Zivilgericht zu Genugtuung von 3000 Franken für jede der beiden Frauen.
Nestlé hatte die Waadtländer Sektion der globalisierungskritischen Organisation Attac zwischen 2003 und 2005 durch die Securitas ausspionieren lassen. Der Grund: Eine Attac-Arbeitsgruppe arbeitete damals an einem Nestlé-kritischen Buch. Die Affäre flog 2008 aufgrund einer Recherche des Westschweizer Fernsehens TSR auf.
Attac enttarnte die Spitzel erst nach mehreren Jahren. Eine der beiden Frauen war bereits im Herbst 2003 unter dem falschen Namen «Sara Meylan» der Gruppe beigetreten, hatte Arbeitssitzungen besucht, sich Zugang zu vertraulichen Informationen - auch über Dritte - beschafft und über die Sitzungen sowie die anwesenden Personen zu Handen von Nestlé detaillierte Berichte erstellt.
27'000 Franken Genugtuung verlangt
Im September 2008 entdeckte Attac eine weitere Spionin. Die Organisation erstattete in der Folge im selben Jahr gegen Nestlé und Securitas Strafanzeige und reichte gleichzeitig eine Zivilklage ein.
Die betroffenen Attac-Mitglieder verlangten vor dem Zivilgericht in Lausanne konkret eine Genugtuung von 27'000 Franken sowie das Eingeständnis, dass die Aktion widerrechtlich gewesen sei. Wie die Attac-Anwälte am Freitag mitteilten, anerkannte das Zivilgericht nun zugunsten der beiden Klägerinnen, dass es sich bei den Observationen um eine unerlaubte Infiltration gehandelt habe.
Ausserdem habe das Zivilgericht zugestanden, dass die Persönlichkeitsrechte der Klägerinnen verletzt worden seien. Attac nahm laut der Mitteilung «mit grosser Befriedigung» zur Kenntnis, dass Nestlé und Securitas dazu verurteilt worden seien, den beiden eine Genugtuung von je 3000 Franken zu bezahlen.
Nestlé bedauert Entscheid
Der Nestlé-Konzern nahm den Entscheid «mit Bedauern» zur Kenntnis. Näher wolle sich das Unternehmen erst äussern, wenn es im Besitz der ausführlichen Urteilsbegründung sei, sagte Sprecher Philippe Aeschlimann der Nachrichtenagentur SDA. «Sollte sich herausstellen, dass sich ein Angestellter von Nestlé fahrlässig verhalten hat, werden wir geeignete Massnahmen treffen.»
Auch die Securitas nahm Kenntnis vom Urteil. Nun warte man auf die schriftliche Begründung. Diese werde als Grundlage für einen allfälligen Rekurs dienen, schrieb Securitas. Die Sicherheitsfirma erinnerte daran, dass sie unaufgefordert seit längerer Zeit auf Einsätze verzichte, die «moralisch diskutabel und für die Mitarbeitenden unter Umständen riskant» seien.
Noch bevor Ende Januar 2012 der Zivilprozess in Lausanne stattfand, hatten die Waadtländer Strafbehörden im Juli 2009 die Einstellung des Strafverfahrens verfügt. (sda)
Der Fall
2008 wurde gegen Nestlé und Securitas Strafanzeige erstattet und gleichzeitig eine Zivilklage eingereicht, nachdem das Westschweizer Fernsehen TSR publik gemacht hatte, dass eine Gruppe von Attac Waadt, die an einem Buch über Nestlé arbeitete, von einer Securitasmitarbeiterin im Auftrag von Nestlé infiltriert und ausspioniert worden war.