Neues AngebotNun kann man sich gegen Ausweisentzug versichern
Eine Urner Firma bietet eine Versicherung an für den Fall, dass man den Führerschein verliert. Betroffene können dann einen Fahrdienst in Anspruch nehmen.
Myorganizer, eine Firma aus dem Kanton Uri, richtet sich mit einem neuartigen Angebot an Autofahrer: Sie können sich für das Risiko versichern, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Passiert das tatsächlich, sorgt Myorganzier dafür, dass der Betroffene zur Arbeit gebracht und wieder abgeholt wird. Dafür arbeite man mit Transportunternehmen und Privatchauffeuren zusammen, sagt Fabian Müller, Mitgründer des Unternehmens, zu 20 Minuten.
80'176 Personen waren 2015 in der Schweiz von einem Ausweisentzug betroffen – 3 Prozent mehr als im Vorjahr. «Es kann einem heute sehr schnell passieren, dass man das Billett abgeben muss», sagt Müller. «Wir richten uns an Personen, die für ihre Arbeit auf das Auto angewiesen sind und sich davor schützen möchten, dass sie als Folge eines Ausweisentzugs ihren Job und damit ihre Existenz verlieren.» Wer einen Arbeitsweg von maximal 50 Kilometern hat, zahlt eine Monatsgebühr von 50 Franken. Ist die Distanz grösser, steigt auch die Prämie.
Skepsis bei Comparis
Noch ist die Zahl der Kunden überschaubar. «Bis jetzt wurde das Angebot nur durch Mund-zu-Mund-Propaganda in der Zentralschweiz bekannt», sagt Müller. «Wir möchten unser Angebot nun aber national bekannt machen und kontinuierlich wachsen.»
Ist dieses Angebot aber überhaupt sinnvoll? Beim Vergleichsdienst Comparis ist man skeptisch. Manuela Rimlinger, Sprecherin Fahrzeuge und Mobilität bei Comparis, sagt, aus ihrer Sicht handle es sich «eindeutig nicht um ein Versicherungsprodukt», sondern um einen Transportdienst, der die Mobilität des Kunden vom Wohnort an den Arbeitsort während der Zeit des Führerscheinentzugs sicherstelle. Dies lohne sich jedoch nicht für jeden und müsse daher individuell geprüft werden.
Günstiger mit dem ÖV unterwegs?
Denn: «Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz werden bei Ersttätern höchstens einen dreimonatigen Ausweisentzug nach sich ziehen», so Rimlinger. «Und die meisten in der Schweiz wohnhaften Personen fahren pro Tag maximal 28 Kilometer – daher muss nicht zwingend ein GA gekauft werden, um zur Arbeit zu gelangen.»
Zudem habe man heute je nach Arbeitgeber auch die Möglichkeit, die Zeit ohne Führerschein mit Arbeit im Homeoffice zu überbrücken. Müller verweist jedoch darauf, dass es in der Schweiz auch Menschen gebe, die «in Randregionen leben und keine regelmässige Anbindung an den ÖV haben».
«Hemmschwelle könnte sinken»
Nicht unproblematisch ist laut Rimlinger zudem, dass die Bewerbung des Angebot suggeriere, dass bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz eine einfache Lösung vorliege: «Damit könnte die Hemmschwelle, gegen die geltenden Regeln zu verstossen, möglicherweise herabgesetzt werden.»
Müller wehrt sich gegen diese Kritik. Man wolle niemanden dazu animieren, zu schnell oder angetrunken zu fahren. Das werde auch nicht der Fall sein: «Wenn jemand eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, fährt er ja auch nicht gleich mit seinem Auto in eine Wand.» Auch suche man sich die Kunden sorgfältig aus: «Im Mitgliederantrag fragen wir die Bewerber, ob sie in der Vergangenheit schon Ausweisentzüge hatten. Ist dies der Fall, lehnen wir sie je nach Fall ab oder stellen besondere Bedingungen und verlangen höhere Prämien.»
Zudem gehe es natürlich darum zu verhindern, dass Personen, die kurz zuvor geblitzt oder mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt worden seien und deshalb einen Ausweisenzug erwarten, eine Versicherung abschliessen. Müller: «Deshalb müssen sie uns auch ermächtigen, entsprechende Erkundigungen einzuholen – und es gibt eine Wartefrist von drei Monaten, bis man das Recht hat, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen.»