CSS kämpft weiter gegen Bayer und Swissmedic

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Anti-Baby-Pille YasminCSS kämpft weiter gegen Bayer und Swissmedic

Vor Bundesgericht hat die CSS gegen Bayer verloren. Doch der Krankenversicherer kämpft weiter: In einer Studie greift er den Pharma-Konzern erneut an.

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Philomena Colatrella, Generalsekretärin und stellvertretende Vorsitzende der Konzernleitung der CSS Versicherung, griff den Medikamenten-Hersteller Bayer und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic an.

Philomena Colatrella, Generalsekretärin und stellvertretende Vorsitzende der Konzernleitung der CSS Versicherung, griff den Medikamenten-Hersteller Bayer und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic an.

Keystone/Gaetan Bally

Der traurige Fall sorgte weit über die Schweiz hinaus für Schlagzeilen: Im Jahr 2008 erlitt die damals 16-jährige Céline Pfleger eine Thrombose, nachdem sie zwei Monate lang die Anti-Baby-Pille Yasmin der Firma Bayer eingenommen hatte. Seither ist Pfleger schwerstbehindert.

Nach langem juristischen Hin und Her entschied das Bundesgericht Anfang 2015, dass der Hersteller nicht haftet. «Mit diesem Urteil ist der juristische Weg abgeschlossen. Doch es gibt immer noch den wissenschaftlichen und den politischen Weg», sagte Philomena Colatrella, Generalsekretärin und stellvertretende CEO der CSS gestern laut der «Neuen Luzerner Zeitung» vor den Medien. Die Pflicht der Hersteller, Patienten ausreichend über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären, sei geschmälert worden.

Schwere Vorwürfe

Die Versicherung stellte gestern in Luzern eine Studie vor – und hielt sich mit Kritik nicht zurück. «Unserer Ansicht nach hat Bayer seine Sorgfaltspflicht verletzt», sagte Colatrella gestern. Laut der Analyse der Versicherung fehlten wesentliche Informationen zu Risiken und Nebenwirkungen in den Packungsbeilagen sowie in den Fachinformationen für Ärzte. Auch habe es bei den Risiken «Fehlinformationen» gegeben.

Auch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic wird kritisiert: Konstantin Beck, Leiter des CSS-Instituts für empirische Gesundheitsökonomie, sagte laut srf.ch, es gebe Unterschiede zwischen den Beipackzetteln für Patienten und den Informationen für Ärzte – «in wichtigen Punkten». Für Ärzte sei ersichtlich, dass das Risiko für Thrombosen grösser sei als bei einer Schwangerschaft – für Patienten sei das nicht der Fall gewesen.

Bayer Schweiz und Swissmedic kontern

Die angegriffene Medikamentenherstellerin Bayer Schweiz weist die Vorwürfe und Berechnungen in einer Mitteilung als unhaltbar und unwissenschaftlich zurück. Informationen zu Medikamenten seien gesetzlich geregelt und könnten von einzelnen Unternehmen nicht nach Gutdünken verfasst werden, schreibt Bayer. Jede Information müsse mit wissenschaftlichen Daten belegt werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic genehmige die Informationen nach eingehender wissenschaftlicher Prüfung. Bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen würden die Arzneimittelinformationen jeweils aktualisiert.

Auch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic weist den Vorwurf zurück, die Informationen für die Patientinnen und Ärzte bei der Anti-Baby-Pille «Yasmin» ungenügend überprüft zu haben. Die CSS habe Angaben in der Fachinformation falsch verstanden oder falsch interpretiert, teilte Swissmedic-Sprecher Peter Balzli mit. Zum Zeitpunkt, als die Pille an die später behinderte Frau verschrieben wurde, sei es nach dem damaligen Stand der wissenschaftlichen Forschung noch nicht möglich gewesen, das erhöhte Embolie-Risiko der Pille zu kennen.

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