Personen-Freizügigkeit muss angepasst werden

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Zuwanderungs-InitiativePersonen-Freizügigkeit muss angepasst werden

Jetzt ist es offiziell: Die Zuwanderungsinitiative lässt sich nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbaren. Der Bundesrat hat den Beschluss bis jetzt geheim gehalten.

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Abstimmungsplakat der Befürworter der Masseneinwanderungsinitiative.

Abstimmungsplakat der Befürworter der Masseneinwanderungsinitiative.

Die Zuwanderungsinitiative der SVP ist nicht kompatibel mit dem Personenfreizügigkeits-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Der Bundesrat hat diesen Beschluss am Mittwoch in einer Sitzung gefasst – hielt ihn aber noch geheim, wie die Zeitung «Nordwestschweiz» berichtet.

Der Beschluss ist nötig, um im Gemischten Ausschuss Schweiz-EU ein Begehren zur Revision des Freizügigkeits-Abkommens stellen zu können. Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am 12. Juni statt. Wenn die Schweizer Seite weiss, wie das Abkommen im Detail angepasst werden soll, kann ein Antrag in Brüssel erfolgen. Noch ist aber unklar, ob die EU überhaupt mit der Schweiz verhandeln will.

Der Bundesrat will voraussichtlich am 20. Juni darüber informieren, wie die SVP-Initiative umgesetzt wird. Das Stimmvolk hatte im Februar Ja zur Zuwanderungsinitiative gesagt. Das Volksbegehren verlangt eine Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens.

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