Bund will Wehrpflicht-Schuldnern Pass entziehen

Aktualisiert

MilitärersatzabgabeBund will Wehrpflicht-Schuldnern Pass entziehen

Finanzminister Ueli Maurer will die Eintreibung der Militärdienst-Ersatzabgabe verschärfen: Der Bund soll Schuldnern den Ausweis wegnehmen.

von
P. Michel
Wer seinen Wiederholungskurs verschiebt oder wegen Untauglichkeit gar nicht ins Militär oder den Zivildienst einrücken konnte, muss eine Ersatzabgabe bezahlen. Sie beträgt drei Prozent des Einkommens.
Finanzminister Ueli Maurer (SVP) will jetzt härter gegen säumige Untaugliche oder WK-Verschieber durchgreifen: In einer aktuellen Vernehmlassung schlägt er vor, dass der Bund bei geschuldeten Ersatzabgaben Pässe und Identitätskarten neu nicht nur sperren, sondern auch einziehen darf.
Wenn Wehrpflichtige ihre Abgabe trotz Mahnungen oder Betreibungen nicht bezahlen, kann ein Richter bereits heute anordnen, dass der Pass gesperrt wird. Dabei erneuern die Behörden den Ausweis bei Ablauf nicht mehr.
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Wer seinen Wiederholungskurs verschiebt oder wegen Untauglichkeit gar nicht ins Militär oder den Zivildienst einrücken konnte, muss eine Ersatzabgabe bezahlen. Sie beträgt drei Prozent des Einkommens.

Keystone/Keystone

Schweizer Bürger, die weder Militär- noch Zivildienst leisten, müssen eine Ersatzabgabe zahlen: Dafür treibt der Bund drei Prozent des Jahreseinkommens ein, der Mindestbetrag beträgt 400 Franken. Die Abgabe wird etwa bei Untauglichen fällig, aber auch Angehörige der Armee, die beispielsweise ihre Wiederholungskurse verschieben, erhalten vom Bund eine Rechnung.

Finanzminister Ueli Maurer (SVP) will jetzt härter gegen säumige Untaugliche oder WK-Verschieber vorgehen: In einer aktuellen Vernehmlassung schlägt er vor, dass der Bund bei geschuldeten Ersatzabgaben Pässe und Identitätskarten neu nicht nur sperren, sondern auch einziehen darf.

Die Passsperre ist für Maurer zu wenig effektiv

Wenn Wehrpflichtige ihre Abgabe trotz Mahnungen oder Betreibungen nicht bezahlen, kann ein Richter bereits heute anordnen, dass der Pass gesperrt wird. Dabei erneuern die Behörden den Ausweis bei Ablauf nicht mehr.

Diese Massnahme ist laut Maurers Finanzdepartement jedoch zu wenig effektiv: «Ein Pass ist zehn Jahre gültig. Somit hat ein Antrag auf Passsperre bei einem Ersatzpflichtigen, der vor zwei Monaten einen neuen Pass erhalten hat, kaum Wirkung.»

Doch nicht nur jene Wehrpflicht-Schuldner, die sich in der Schweiz aufhalten, wären betroffen. «Da Ersatzpflichtige immer wieder ins Ausland verreisen, ohne ihren Pflichten nachzukommen, sollen auch die, die sich bereits im Ausland befinden, in ihrer Reisefreiheit eingeschränkt werden», heisst es in der Vernehmlassung. Demnach würden die Behörden auch Schuldnern im Ausland die Ausweise abnehmen. Sobald sie aber ihre offenen Rechnungen begleichen, müssten die Ausweise laut der geplanten Neuerung sofort retourniert werden.

«Diese Massnahme ist absolut unverhältnissmässig»

Lewin Lempert von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee bezeichnet die geplante Verschärfung als «absolut unverhältnismässig». Es sei zwar klar, dass es Konsequenzen habe und man beispielsweise betrieben werde, wenn eine Rechnung nicht beglichen werde. «Aber solch repressive Massnahmen erinnern an die Zeiten, als Militärdienstverweigerer noch ins Gefängnis gesteckt und geächtet wurden.»

Auch SP-Nationalrätin Priska Seiler-Graf findet es «speziell», einen Zusammenhang zwischen der Nichtzahlung der Ersatzabgabe und einem Passentzug herzustellen. «In dieser Logik müsste man diese Strafe auch bei Steuersündern anwenden, das ist ja auch Bürgerpflicht.»

Im Kanton Bern betreiben die Behörden jährlich 3400 Personen, weil die Ersatzabgabe nicht bezahlt wurde. Daraus resultieren rund 1000 Verlustscheine im Wert von rund einer Million Franken. Zudem verschickt die Berner Steuerbehörde rund 12'000 Mahnungen jährlich. Und der Kanton Zürich betreibt über 6000 Personen pro Jahr – das ist rund jeder achte Ersatzpflichtige.

Wehrpflichtersatz hat bei vielen keine Priorität

Als Grund führen die Berner Behörden an, dass bei vielen die Ersatzabgabe eine tiefe Priorität besitze und erst gezahlt werde, wenn keine anderen Rechnungen mehr ausstünden. Thierry Li-Marchetti von der eidgenössischen Steuerverwaltung sagt: «Solche Fälle ergeben sich häufig ganz einfach daraus, dass die Personen ihre privaten Ausgaben nicht im Griff haben und ihre finanzielle Situation dadurch völlig aus dem Ruder läuft.»

Für Werner Salzmann (SVP), Vizepräsident der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats, stellt der Ausweisentzug eine wirkungsvolle Massnahme dar. «Die Dienstpflicht ist zu erfüllen, daran gibt es nichts zu rütteln.» Komme jemand dieser Pflicht nicht nach, finde er es richtig, dass der Bund seinen finanziellen Anspruch konsequent durchsetze – auch, wenn sich die Person im Ausland befinde.

Auch Ueli Maurers Finanzdepartement beurteilt in der Vernehmlassung den Ausweisentzug als verhältnissmässig und verweist dabei auf mögliche Sanktionen, mit denen Dienstverweigerer zu rechnen haben: Auf Desertion oder Verweigerung steht eine Freiheitsstrafe von bis zu 18 Monaten, auf Dienstversäumnis eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.

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