Bald kein offenes WLAN mehr in Schweizer Bars

Aktualisiert

Kampf gegen KriminelleBald kein offenes WLAN mehr in Schweizer Bars

Der Bund will Internetnutzer jederzeit identifizieren können. Offene WLAN-Hotspots sind mit diesem Ziel nicht vereinbar.

J. Büchi
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J. Büchi
Das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll eigentlich zur Verfolgung von Kriminellen im Internet dienen. Nun bekommen aber auch der Normalbürger die Konsequenzen zu spüren.
Denn: Künftig sollen die Fahnder des Bundes bei Bedarf genau nachverfolgen können, wer sich wann und wo im Internet aufhält. Offene WLAN-Hotspots ohne Passwortschutz sind mit diesem Ziel nicht vereinbar.
Das Büpf tritt nächstes Jahr in Kraft. Das Referendum dagegen war nicht zustande gekommen.
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Das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll eigentlich zur Verfolgung von Kriminellen im Internet dienen. Nun bekommen aber auch der Normalbürger die Konsequenzen zu spüren.

iStock/ Andresr

Glaubt man einer aktuellen Studie, ist WLAN für viele Menschen wichtiger als Sex. In der Schweiz soll der öffentliche Internetzugang in Bars, Restaurants oder an Events nun aber eingeschränkt werden. Schuld ist laut der «Basler Zeitung» das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf), das nächstes Jahr in Kraft tritt.

Ziel des Gesetzes ist es, dass die Strafverfolger Kriminellen das Handwerk legen können, wenn diese verschlüsselt im Internet miteinander kommunizieren. In einer Verordnung definiert der Bundesrat nun, wie dies gelingen soll: Telecom-Anbieter wie die Swisscom, Salt oder Sunrise müssen künftig jeden Kunden identifizieren, indem sie eine «gut lesbare Ausweiskopie» von ihm aufbewahren.

Auch weitere Angaben wie die Adresse und die Zahlungsmethoden der Kunden – bis hin zur IBAN-Nummer des Bankkontos – sollen erfasst werden. Die Fahnder sollen dadurch bei Bedarf genau nachverfolgen können, wer sich wann und wo im Internet aufhält.

«Ende offener WLANs»

Ein Café-Besitzer, der seinen Gästen WLAN anbieten möchte, könne die Anforderungen unmöglich erfüllen, sagt Martin Steiger, IT-Anwalt und Mitglied der Büpf-kritischen Digitalen Gesellschaft. «Stellen Sie sich vor, jeder Gast muss eine Kopie seines Passes hinterlegen, damit er im Lokal das WLAN nutzen kann – das wäre ein grosser Eingriff in die Privatsphäre und schlicht nicht praktikabel.» Die Branche mache sich grosse Sorgen um den freien Internetzugang.

Auch der grüne Nationalrat Balthasar Glättli ist besorgt: «Würde die Verordnung so wie vom Bundesrat vorgeschlagen in Kraft gesetzt, befürchte ich ein Ende offener WLANs.» Auch, dass die Fahnder automatisiert auf die Personendaten zugreifen können sollen, ist ihm ein Dorn im Auge.

Registrierung per SMS möglich

Nils Güggi, Informationsbeauftragter beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr des Bundes, verteidigt die neuen Vorschriften: Damit Straftäter überwacht werden könnten, sei es wichtig, dass die Personen hinter den IP-Adressen identifiziert werden können. «Das setzt effektiv zusätzliche Registrierungspflichten voraus.» Offene WLAN-Hotspots seien mit diesem Ziel nicht vereinbar.

Er verweist jedoch darauf, dass grosse WLAN-Anbieter bereits heute eine Registrierung voraussetzen. So müssen sich SBB-Kunden etwa via SMS anmelden, um das Gratis-Internet an Bahnhöfen nutzen zu können. «Denkbar ist, dass ein solches Modell künftig Pflicht ist», so Güggi.

Nutze jemand das WLAN für eine illegale Aktivität, könne seine Handynummer auf diesem Weg ermittelt werden. Beim Telecom-Anbieter würden anschliessend die dazugehörigen Ausweiskopien sowie weitere Daten angefordert.

Ausnahmen für kleine Lokale?

Wie die Regeln im Einzelfall konkret angewendet würden, werde sich zeigen, so Güggi. Er geht jedoch davon aus, dass die Vorschriften beispielsweise für kleine Cafés, die ihr privates WLAN für die Gäste öffnen, «eher nicht gelten werden». Noch bis Ende Juni läuft die Vernehmlassung, in der interessierte Kreise ihre Bedenken zur Verordnung äussern können.

Harsche Kritik wird dabei von den Telecom-Anbietern erwartet. Eine brancheninterne Quelle sagt auf Anfrage, dass die neuen Vorschriften für sie einen massiven Mehraufwand zur Folge haben, der «fast nicht zu bewältigen» sei, denn neben den Ausweiskopien und persönlichen Daten der Kunden sollen die Anbieter dem Bund auch zahlreiche andere Informationen zur Verfügung stellen – bis hin zu fehlgeschlagenen Anruf- oder Anmeldeversuchen.

Jungparteien von links bis rechts hatten vergangenes Jahr versucht, das Referendum gegen das Büpf zu ergreifen. Sie brachten die nötigen Unterschriften aber nicht zusammen.

Gegentrend in der EU

In unseren Nachbarländern geht die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung: Im vergangenen Juni hat Deutschland sein Telemediengesetz so geändert, dass die Betreiber von offenen WLAN-Hotspots nicht mehr für das Verhalten der Nutzer haften. Auch der Europäische Gerichtshof hat den Anbietern solcher Hotspots im Herbst in einem wegweisenden Urteil den Rücken gestärkt. (jbu)

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