Unerwünschte KundinnenBanken verweigern Prostituierten ein Konto
Mehrere Banken in der Schweiz wollen offenbar keine Prostituierte als Kundinnen. Sogar Drogendealer hätten es leichter, sagt Anwalt Valentin Landmann.

Prostituierte dürfen in vielen Tessiner Banken keine Konten eröffnen. Deshalb schicken sie ihr Geld zurück in die Heimat.
Vera* ist Rumänin, arbeitet als Prosituierte im Tessin und hat eine Aufenthaltsbewilligung B. Sie will in einer grossen Bankfiliale ein Sparkonto eröffnen und legt ihren Ausweis vor. Die Bankangestellte fragt nach ihrem Beruf. «Selbstständig im Bereich der Prostitution», sagt Vera. «Es tut uns leid, wir eröffnen keine Konten für diesen Sektor», lautet die Antwort.
Eine andere Bank, dasselbe Szenario. Vera versucht es in insgesamt vier Filialen verschiedener Schweizer Banken. Die Antwort bleibt überall dieselbe, schreibt Tio.ch.
«Dutzende Mädchen haben ähnliche Schwierigkeiten»
Credit Suisse und BSI sagen gegenüber Tio.ch, sie würden bei jedem Fall einzeln prüfen, woher das Geld stamme, bevor sie ein Konto eröffneten. BancaStato erklärt, sie habe keine besonderen Bestimmungen bezüglich potenzieller Kunden aus dem Rotlichtmilieu.
Doch die Bordellbetreiber widersprechen. Das Problem sei verbreitet, sagen sie. «Dutzende meiner Mädchen haben mir von ähnlichen Schwierigkeiten erzählt», so der Inhaber eines Lokals in Lugano.
«Ein Drogendealer hat weniger Mühe als eine Prostituierte»
Laut Valentin Landmann, Anwalt und Kenner des Rotlichmilieus, ist es für Prostituierte auch in der Deutschschweiz enorm schwierig, ein Bankkonto zu eröffnen. «Vor allem für Selbstständige, die einen kleinen Betrieb führen, ist es praktisch unmöglich», sagt er zu 20 Minuten.
Ein Drogendealer habe in der Schweiz weit weniger Mühe, an ein Konto zu kommen, als eine Prostituierte. «Dabei ist dieses Geschäft völlig legal. Es gibt keinen rationalen und auch keinen rechtlichen Grund, einer Prostituierten eine Kontoeröffnung zu verweigern.»
PostFinance ist zur Kontoeröffnung verpflichtet
Noch schlimmer sei es bei Liegenschaftsfinanzierungen. Banken weigerten sich konsequent, ein Lokal mit Erotik zu finanzieren. «Damit fördern sie schliesslich, dass solche Angelegenheiten unter der Hand laufen», so Landmann. Die Frauen seien dazu gezwungen, eine andere Bezeichnung für ihren Beruf zu erfinden – etwa Masseurin oder Kosmetikerin. Dabei sei er überzeugt davon, dass es dem Ruf keiner Bank schaden würde, solche Betriebe zu unterstützen.
Ein Tessiner Bordellbetreiber sagt, viele Prostituierte würden sich schliesslich an PostFinance wenden. Dort sei eine Kontoeröffnung möglich. PostFinance-Sprecher Johannes Möri bestätigt: «PostFinance erbringt in der Schweiz den gesetzlich festgelegten Grundversorgungsauftrag. Jede Privatperson mit einer gültigen Schweizer Aufenthaltsbewilligungen kann bei uns ein Konto eröffnen.»
«Beruf eines Kunden kann eine Rolle spielen»
Viele Banken haben hingegen eine andere Politik, wie das Beispiel der Zürcher Kantonalbank zeigt. Sprecher Patrick Friedli sagt, wie alle Banken seien auch sie verpflichtet, die geltenden Regulatorien und Sorgfaltspflichten einzuhalten. «Zur Eröffnung einer Kundenbeziehung gehören unter anderem die korrekte Identifizierung des Kunden wie auch die Plausibilisierung, woher die Vermögenswerte im konkreten Fall stammen.»
Wichtig sei es, immer im konkreten Fall den Sachverhalt zu beurteilen. «Der Beruf eines Kunden kann dabei eine Rolle spielen.» Entscheidend sei jedoch das Gesamtbild einer Kundensituation und dass die aktuelle Gesetzgebung eingehalten wird, so Friedli.
Vera versteht das nicht: «Ich wohne hier und zahle Steuern, wieso habe ich nicht dieselben Rechte wie alle anderen? Ich fühle mich diskriminiert.»
*Name geändert.