Einkaufstour für 55'000 FrankenBeamte kauften iPads und Laptops mit Steuergeld
Zwei hohe Beamte der Eidgenössischen Zollverwaltung haben jahrelang Elektronikartikel auf Staatskosten bezahlt und sie dann für eigene Zwecke gebraucht.

Schaut den eigenen Mitarbeitern offenbar zu wenig auf die Finger: Eidgenössische Zollverwaltung in Bern.
Keystone/Gian EhrenzellerAls stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ressourcen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung hatte Stephan S. einen stattlichen Monatslohn von 12'000 Franken. Offenbar war ihm das nicht genug: Während seine Kollegen Schmugglern das Handwerk legten, drehte der 56-Jährige selber krumme Dinger.
Seit 2010 bestellte er auf Kosten des Bundes Laptops, iPads, Tablets, Drucker und Festplatten, die er zu eigenen Zwecken verwendete, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Als Komplizen spannte er Ivo M. ein, Leiter der Sektion Informatik. Für insgesamt 55'000 Franken gingen die beiden online auf Einkaufstour.
Verkauft oder an Freunde verschenkt
Erst im März 2016 kam die Direktion der Zollverwaltung den beiden auf die Schliche. Mittels Strafbefehl wurden sie nun von der Bundesjustizbehörde verurteilt. Bei S. zuhause fanden die Ermittler Elektronikartikel im Wert von 17'000 Franken, bei M. von 11'000 Franken. Der Rest war nicht auffindbar.
Was die beiden Beamten mit dem Elektronikarsenal geplant hatten, ist nicht restlos geklärt. Die Bundesantwaltschaft geht davon aus, dass ein Teil für den Eigengebrauch bestimmt war. Wahrscheinlich ist zudem, dass S. und M. einen grossen Teil der Geräte verkauft oder an Freunde verschenkt haben.
Zu bedingten Geldstrafen verurteilt
In ihrem Strafbefehl kommt die Bundesverwaltung zum Schluss, dass die Zollverwaltung den eigenen Mitarbeitern offenbar zu wenig genau auf die Finger schaue. So habe S. etwa die «damals undurchsichtige Situation betreffend Beschaffungsvorgaben in der Oberzolldirektion ausgenutzt», heisst es. Auch von «mangelhaften Kontrollmechanismen» ist die Rede.
Der stellvertretende Abteilungsleiter und der Sektionschef wurden zu bedingten Geldstrafen von 27'000 Franken respektive 11'000 Franken verurteilt. S. meldete sich nach seiner Kündigung bei der Arbeitslosenversicherung. Er erhält nun netto 8000 Franken monatlich.