Blochers Villa durchsucht

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Fall HildebrandBlochers Villa durchsucht

Im Fall Hildebrand hat die Staatsanwaltschaft gegen Christoph Blocher ein Strafverfahren eröffnet und Hausdurchsuchungen durchgeführt. Er soll das Bankgeheimnis verletzt haben.

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Im Fall Hildebrand hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen alt Bundesrat und SVP-Nationalrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet. Das meldet die Nachrichtensendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens. Zusammen mit der Kantonspolizei Zürich hat die Staatsanwaltschaft heute zudem Hausdurchsuchungen an Blochers Wohnort und an einem Firmensitz durchgeführt.

«Ich kann bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen Nationalrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet hat», sagt Corinne Bouvard, die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft zu «10vor10». Im Rahmen des Strafverfahrens werde nun geprüft, ob sich Nationalrat Christoph Blocher an der Weitergabe von geheimen Bankdaten durch einen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin strafrechtlich relevant beteiligt habe. Gegenüber 20 Minuten Online erklärt Bouvard, die Hausdurchsuchungen hätten zu diesem Zeitpunkt stattgefunden, «weil wir uns dabei auf die Erkenntnissen aus den anderen laufenden Verfahren abgestützt haben».

Kein Verfahren wegen Anstiftung

Kein Verfahren läuft wegen einer Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses, wie es unter anderem BDP-Chef Hans Grunder gefordert hatte. Datendieb Reto T. hatte im Januar erklärt: «Alles, was ich gemacht habe, ist, meinen Anwalt über die Bankdaten zu informieren.» Für alles andere sei er ziemlich unter Druck gesetzt worden, sagte T. der Zeitung «Sonntag». «Blocher hat sehr gepusht, dass es publik wird.»

Blocher selbst will zur Hausdurchsuchung keine Stellung nehmen, wie sein Sprecher zu 20 Minuten Online sagt. Als Nationalrat geniesst er keine absolute Immunität. Zudem dürfte es bereits vor seiner Vereidigung als Parlamentarier am 5. Dezember zu den mutmasslichen Straftaten gekommen sein. Die Immunität für National- und Ständeräte sei nur im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Parlamentarier gegeben, erklärt Bouvard. «Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine solche nicht gegeben ist.» Die Zürcher Staatsanwaltschaft musste mit der Eröffnung des Strafverfahrens zuwarten. Denn das Parlamentsgesetz garantiert den Räten die Teilnahme an den Sessionen. Ausnahmen muss eine Kommission bewilligen. Die Frühjahrssession ging am letzten Freitag zu Ende.

Bundespräsidentin informiert

Blocher fungierte in der Affäre Hildebrand nach eigener Darstellung als «Briefträger» für gestohlene Bankdaten. Er war vom Thurgauer SVP-Politiker und Anwalt Hermann Lei über die entwendeten Kontoauszüge informiert worden und sprach darauf bei der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey vor. Nicht restlos geklärt ist, wie weit Blocher selbst im Besitz der Daten war.

Ob Blocher als reiner Übermittler von Informationen strafrechtlich belangt werden kann, ist umstritten. Die Ansicht der Strafrechtsexperten gehen dabei auseinander. Laut Meinung des Strafrechtsprofessors Martin Killias können nur Geheimnisträger selbst potentielle Täter sein, wie er im Januar zu 20 Minuten Online sagte. Der ehemalige Tessiner Staatsanwalt Paolo Bernasconi äusserte sich damals gegenteilig: «Wenn es um geheime Daten geht, gibt es keine unschuldigen Briefträger.» Möglich sei auch der Straftatbestand der Datenhehlerei.

Bereits im Januar hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Lei, den Zürcher Kantonsparlamentarier Claudio Schmid sowie den Sarasin-Mitarbeiter, der den eigentlichen Diebstahl begangen haben soll, eröffnet. In diesem Zusammenhang fanden auch mehrere Hausdurchsuchungen und Befragungen statt.

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