Bund findet Akten zur Geheimarmee nicht mehr

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P-26Bund findet Akten zur Geheimarmee nicht mehr

Das VBS weiss angeblich nicht, was mit den «extrem sensitiven Akten» zur P-26 passiert ist.

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Das ist der Eingang einer unterirdischen Bunkeranlage bei Gstaad.
Der Stützpunkt diente der Geheimorganisation P-26 als Waffenlager und Ausbildungsanlage.
Nachdem die Geheimarmee enttarnt wurde, wurden die Türen für eine Presseführung geöffnet.
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Das ist der Eingang einer unterirdischen Bunkeranlage bei Gstaad.

Keystone

Der Bundesrat hat die Geheimarmee P-26 im Jahr 1990 aufgelöst. Nun sollen auch die Akten über die Organisation verschwunden sein, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Man könne «noch nicht erklären», was mit den als «geheim» deklarierten Akten passiert sei, heisst es.

Der sogenannte Cornu-Bericht, in dem die Beziehungen der P-26 zu ausländischen Organisationen festgehalten sind, bestehe noch – es fehlen jedoch Beilagen. Dabei handle es sich um «extrem sensitive Akten», wie etwa um Einvernahmeprotokolle von Zeugen, Namen von P-26-Mitgliedern oder Originaldokumente.

«Entwendet oder vernichtet»

Sacha Zala, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte, vermutet im «Tages-Anzeiger», dass die Dokumente «entwendet oder vernichtet wurden, weil es darin um ausländische Nachrichtendienste geht».

Das «Projekt 26» war eine während des Kalten Krieges ab 1979 aufgebaute geheime Kaderorganisation, die im Fall einer feindlichen Besetzung der Schweiz Widerstand aufbauen und leisten sollte.

Finanziert wurde die von Armee und Verwaltung unabhängige P-26 aus verschiedenen Quellen – jedoch ausschliesslich aus Kreditrubriken des damaligen Eidgenössischen Militärdepartements. Bei der Auflösung hatte sie 400 Mitglieder, der Sollbestand betrug 800 Personen. Die P-26 verfügte über Waffen.

Bis 2040 unter Verschluss

2009 entband der Bundesrat die Veteranen des geheimen Widerstandes im Zweiten Weltkrieg und im Kalten Krieg zwar von ihrer Schweigepflicht. Sie durften sich aber nur über ihre Zugehörigkeit zu einer Gruppe und eigene Diensterlebnisse äussern.

Die Akten zur P-26 bleiben jedoch bis etwa ins Jahr 2040 unter Verschluss. Der Bundesrat wies in einer 2010 veröffentlichten Antwort auf eine Motion auf die gesetzliche Sperrfrist von 50 Jahren für besonders schützenswerte Personendaten hin.

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