Bundesrat begrenzt Zuwanderung

Aktualisiert

VentilklauselBundesrat begrenzt Zuwanderung

Die Schweiz führt für acht osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten wieder Kontingente ein. Mit der Anwendung der Ventilklausel soll die Zahl der Zuwanderer um etwa 4000 sinken.

Feldarbeiter aus Osteuropa pflücken im Kanton Zürich Melonen. Viele Zuwanderer aus den EU-8-Staaten gelten als niedrig qualifizierte Berufsleute.

Feldarbeiter aus Osteuropa pflücken im Kanton Zürich Melonen. Viele Zuwanderer aus den EU-8-Staaten gelten als niedrig qualifizierte Berufsleute.

Die Schweiz führt für Angehörige aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend wieder Kontingente ein. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel des Personenfreizügigkeitsabkommens anzurufen.

Dies sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien. Die Massnahme betrifft die acht osteuropäischen EU- Mitglieder Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und Slowakei.

Ashton kritisiert Entscheid

Wie erwartet stiess der Entscheid in der EU auf Kritik. Die EU- Aussenbeauftragte Catherine Ashton erklärte, die Massnahme verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen. Das Abkommen, so wie es 2004 ergänzt wurde, erlaube es nicht, EU-Bürgerinnen und -Bürger unterschiedlich zu behandeln.

«Diese Massnahme ist weder wirtschaftlich durch die Situation auf dem Arbeitsmarkt gerechtfertigt, noch durch die Anzahl EU-Bürger, die um einen Aufenthalt in der Schweiz nachsuchen.»

Die Schweiz interpretiert den Vertrag laut Sommaruga aber anders. Aus Sicht des Bundesrates hat die Schweiz das Recht, die Ventilklausel für die neuen EU-Staaten anzurufen, wenn die Bedingungen dafür bei der Zuwanderung aus diesen Staaten erfüllt sind. Es gebe keine Instanz, die abschliessend entscheiden könne, wer Recht habe, stellte Sommaruga fest.

Kurzaufenthalter nicht betroffen

Dass die Bedingungen erfüllt sind, hatte der Bundesrat schon früher erklärt. Um den freien Personenverkehr einzuschränken, muss die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegen.

Erfüllt sind die Voraussetzungen im Fall der Staatsangehörigen der EU-8 mit Aufenthaltsbewilligung B. Allein seit Mai 2011 wurden 6568 solche B-Bewilligungen erteilt. Diese Kategorie wird deshalb per 1. Mai auf rund 2000 Bewilligungen kontingentiert. Nicht betroffen sind die Kurzaufenthalter.

Die Massnahme soll vorderhand für ein Jahr gelten. Noch vor dem 1. Mai nächsten Jahres muss der Bundesrat die Lage erneut beurteilen und über eine allfällige Weiterführung bis zum 31. Mai 2014 entscheiden.

Flankierende Massnahmen ausbauen

Dem Bundesrat sei klar, dass dies nicht die Lösung aller Probleme sei, sagte Sommaruga. Doch er habe der Bevölkerung stets versichert, er würde nötigenfalls diese Massnahme treffen.

Zu einer besseren Steuerung der Zuwanderung sieht der Bundesrat ferner den Ausbau der flankierende Massnahmen vor. Diese Vorlage liegt dem Parlament bereits vor. Der Bundesrat prüft auch eine Erweiterung der Solidarhaftung bei Subunternehmen sowie die Einführung einer vorgängigen Lohnmeldepflicht.

Ausserdem beauftragte der Bundesrat das Justiz- und Polizeidepartement zu prüfen, wie kantonale Integrationsprogramme auch auf Zuziehende aus dem EU-Raum angewendet werden könnten. Ob die Zuwanderung als Bereicherung oder Belastung empfunden werde, sei nicht nur eine Frage der Quantität, sondern auch des Zusammenlebens, stellte Sommaruga fest.

Kritik und Genugtuung in der Schweiz

Nicht nur Brüssel ist unzufrieden mit der Anrufung der Ventilklausel. Auch in der Schweiz wurde Kritik laut, namentlich seitens des Bauernverbandes. Dieser sagt vor allem Betrieben mit intensiver Produktion höhere Kosten voraus.

Der Arbeitgeberverband und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse haben zwar Verständnis für das bundesrätliche Vorgehen. Es löse aber keines der Probleme, die - zum Teil fälschlicherweise - der Personenfreizügigkeit angelastet würden. Begrüsst wird die Ventilklausel vom Gewerbeverband.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sieht im Entscheid des Bundesrats vor allem eine Massnahme psychologischer Natur. Wichtiger sei der Ausbau der flankierenden Massnahmen. In ähnlichem Sinne äussert sich die SP. Die FDP ist verärgert, dass die Ventilklausel zunächst nur ein Jahr gelten soll. Zufrieden sind die CVP und die SVP. (sda)

EU-Kommission fordert von Deutschland Arbeitsmarktöffnung

Die EU-Kommission fordert die deutsche Regierung auf, ihren Arbeitsmarkt zu öffnen. Arbeitssuchende aus Osteuropa dürften nicht benachteiligt werden, fordert die Kommission in ihrem «Beschäftigungspaket», das am Mittwoch in Strassburg vorgestellt wurde.

Deutschland soll nach einem Vorschlag der EU-Kommission seinen Arbeitsmarkt für Jobsuchende aus Rumänien und Bulgarien komplett öffnen. Auf den nationalen Arbeitsmärkten müssten Arbeitnehmer aus allen EU-Ländern gleichberechtigt behandelt werden.

Noch immer verweigern 9 der 27 EU-Länder bulgarischen und rumänischen Staatsbürgern den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. In Deutschland benötigen diese noch bis Ende 2013 eine Arbeitserlaubnis.

Aus dem EU-Parlament kam Widerspruch gegen die Forderung der EU- Kommission. Der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann forderte, die deutsche Regierung solle die Übergangsfrist für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien bis Ende 2013 voll ausschöpfen: «Das deutsche Job-Wunder weckt Begehrlichkeiten, wir dürfen es aber nicht überstrapazieren.»

Die Schweiz führt ab 1. Mai vorübergehend wieder Kontingente für die acht neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten ein. Bulgarien und Rumänien sind davon insofern nicht betroffen, als sie später zur EU stiessen und ihre Zuwanderung generell noch beschränkt ist.

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