ZuwanderungBundesrat erhöht 2017 Drittstaaten-Kontingente
Auch im nächsten Jahr sollen genug gut qualifizierte und spezialisierte Fachkräfte aus Drittstaaten in der Schweiz arbeiten können.

1000 Arbeitsbewilligungen mehr für nächstes Jahr: Passkontrolle in Basel. (Archiv)
Keystone/Martial TrezziniDer Bundesrat hat heute entschieden, für 2017 die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten von aktuell 6500 auf 7500 aufzustocken. Damit kommt er jenen Wirtschaftszweigen und Kantonen entgegen, die in den vergangenen Monaten eine Erhöhung gefordert hatten.
Im kommenden Jahr können insgesamt 1000 Spezialistinnen und Spezialisten mehr aus Drittstaaten rekrutiert werden. Im Ganzen stehen 3000 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) zur Verfügung.
Erfüllung der Bedürfnisse der Kantone
Die 1000 zusätzlichen Bewilligungen (500 B, 500 L) gingen in die Bundesreserve, heisst es in der Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).
Daraus würden auf Antrag die zusätzlichen Bedürfnisse der Kantone erfüllt. Somit könne flexibler auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen in den Kantonen reagiert werden. Bei den «Drittstaatlern» handelt es sich um ausländische Fachkräfte von ausserhalb des EU- und EFTA-Raumes.
Moderate Erhöhung
Der Bundesrat bezeichnet die beschlossene Erhöhung als moderat. Sie trage einerseits dem anhaltenden Bedürfnis der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten Rechnung und berücksichtige die Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern.
Gleichzeitig beachte der Entscheid den neuen Zuwanderungsartikel und die laufenden Diskussionen im Parlament zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Diese hat der Regierung den verfassungsmässigen Auftrag erteilt, die Zuwanderung zu beschränken.
Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen erfolge im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz und helfe dabei Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern, hält der Bundesrat fest. Der Vorrang des inländischen Arbeitskräftepotenzials sei sichergestellt.
Schneider-Ammann preschte vor
Bundespräsident Johann Schneider-Ammann hatte sich Ende September gegenüber Schweizer Radio SRF dafür ausgesprochen, dass die Kontingente für Drittstaaten für 2017 wieder auf 8500 und damit auf das Niveau von 2014 angehoben werden.
2014 gab es 3500 B-Bewilligungen und 5000 L-Bewilligungen für Kurzaufenthalter. Nach dem Ja zur SVP-Zuwanderungsinitiative kürzte der Bundesrat die Drittstaaten-Kontingente: 2015 gab es noch 6500 Bewilligungen, davon 2500 B-Ausweise. Der Bundesrat begründete seinen Entscheid damals damit, dass «eine Erhöhung dem Ziel einer besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zuwiderlaufen würde».
Keine Konkurrenz zu inländischen Kräften
Vor allem einzelne Kantone und Wirtschaftszweige drängten den Bundesrat in den vergangenen Wochen und Monaten jedoch, die Kontingente für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten wie den USA für 2017 wieder anzuheben.
Der Arbeitgeberverband etwa hielt fest, bei der Drittstaaten-Zuwanderung handle es sich um einen sehr kleinen Teil der Zuwanderung und um «höchst qualifizierter Personen». Diese seien keine Konkurrenz zu den inländischen Arbeitskräften. Sie seien jedoch für die Weiterentwicklungen einzelner Unternehmen in der Schweiz oder deren Zugang zu neuen Märkten vital.
Noch 1000 Einheiten
Die Drittstaatenkontingente für das laufende Jahr sind fast ausgeschöpft: In den Kantonen seien noch rund 1000 Bewilligungen vorrätig, heisst es in der Medienmitteilung.
Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte Ende September in der Fragestunde des Nationalrats vorgeschlagen, dass sich die Kantone gegenseitig aushelfen.
Kantone und Arbeitgeber halb zufrieden
Für die Arbeitgeber und Kantone ist die Erhöhung ein «Schritt in die richtige Richtung». Trotzdem hätten sich einige mehr erwünscht.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband und die Kantone hatten beantragt, dass die Reduktion der Kontingente für ausländische Fachkräfte ausserhalb des EU- und EFTA-Raumes aus dem Jahr 2015 von 8500 auf 6500 rückgängig gemacht wird. Die Erhöhung auf 7500 Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen sei damit zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dürfte aber nicht ausreichen.
VDK dankbar
Obwohl ihren Forderungen nicht vollständig entsprochen wurde, begrüsste die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) den Entscheid des Bundesrates. Sie seien erfreut und dankbar, dass der Bundesrat die Argumente der Kantone und Unternehmen aufgenommen habe, sagte VDK-Präsident Christoph Brutschin auf Anfrage.
Ob die Kontingente ausreichten, werde sich Ende 2017 zeigen, sagte Brutschin. Dass die zusätzlichen Bewilligungen nicht an die Kantone, sondern in die Bundesreserven gingen, sei zwar administrativ ein grösserer Aufwand. Aber solange die Kantone darauf zurückgreifen könnten, entspanne sich deren Lage deutlich.
Mehr erhofft in Zürich...
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich bedauerte dagegen, dass die zusätzlichen Kontingente nicht direkt auf die Kantone verteilt werden. Das verursache eine Planungsunsicherheit für den Kanton und die Wirtschaft.
Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh sagte auf Anfrage, sie hätte sich aber auch sonst «einen beherzteren Entscheid» des Bundesrates gewünscht. Denn für den Kanton Zürich reichten auch die neuen Kontingente nicht aus. «Für die Wirtschaft und die Forschung wird es schwierig bleiben, weil sie auf Fachkräfte angewiesen sind», sagte Walker Späh.
...und auch in Genf
Ähnlich klingt es aus dem Kanton Genf: Für Volkswirtschaftsdirektor Pierre Maudet handelt es sich um eine «Halb-Massnahme», welche die Probleme des Kantons nur teilweise löse. Vor allem die Tatsache, dass für 2016 keine zusätzlichen Kontingente bewilligt wurden, stösst Maudet sauer auf, weil diese bereits jetzt ausgeschöpft seien.
Der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Waadt, Philippe Leuba, bezeichnete den Bundesratsentscheid hingegen als «sehr gute Nachricht». Denn die zahlreichen im Kanton ansässigen Firmen sowie die ETH Lausanne seien auf diese Spezialisten angewiesen.