GegenvorschlagSo will Sommaruga die Burka-Initiative bodigen
Der Bundesrat ist gegen die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Mit einem indirekten Gegenvorschlag will er verschiedene Massnahmen einführen.
Der Bundesrat hat sich gegen die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ausgesprochen. Kantone sollen wie bisher selbst über ein solches Verbot im öffentlichen Raum entscheiden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilt. Der Initiative stellt er einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Darin sollen konkrete Massnahmen enthalten sein.
Die Initiative wurde im vergangenen September eingereicht. Sie will ein Verhüllungsverbot im gesamten öffentlichen Raum. Ausgenommen sind Personen, die sich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas oder des einheimischen Brauchtums verhüllen.
Zwang zu Verhüllung wird künftig mit Haft bestraft
Mit dem indirekten Gegenvorschlag schlägt der Bundesrat auf Gesetzesebene gezielte und punktuelle Massnahmen vor. Es ist etwa inakzeptabel, wenn Frauen gezwungen werden, ihr Gesicht zu verhüllen. Der Bundesrat hält fest, dass dies strafbar ist und künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird.
Zudem legt er fest, in welchen Fällen das Gesicht enthüllt werden müssen. Neben Behördenvertretern können auch SBB-Personal oder bestimmten Angestellte am Flughafen verlangen, dass eine Frau den Schleier lüftet.
Weiter legt die Regierung fest, unter welchen Voraussetzungen im Behördenkontakt das Gesicht zu enthüllen ist und welche Sanktionen eine Weigerung zur Folge hat. So sollen Spannungen vermieden werden können. Wer einer wiederholten Aufforderung zur Enthüllung des Gesichts keine Folge leiste, werde mit Busse bestraft, so der Bundesrat.