Urheberrecht im InternetBundesrat will Download-Gebühr prüfen
Die Diskussion über kostenlose Downloads in der Schweiz nimmt Fahrt auf. Der Bundesrat will aufzeigen, wie Künstler und Firmen entschädigt werden können.

Der Bundesrat will aufzeigen, wie Kulturschaffende für kostenlose Downloads aus dem Internet entschädigt werden könnten. (Bild: Colourbox)
Im Streit um kostenlose Downloads von Musik und Filmen sind die Fronten verhärtet. Während Produktionsfirmen nach schärferen Mitteln rufen, wehren sich Internetnutzer gegen Eingriffe. Nun verlagert sich die Diskussion auf die politische Ebene. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, in einem Bericht mögliche Formen der Entschädigung aufzuzeigen. Das schreibt er in seiner am Montag publizierten Antwort auf ein Postulat des Grünen Nationalrats Balthasar Glättli. Einen ähnlich lautenden Vorstoss von dessen Parteikollegen Luc Recordon empfiehlt er ebenfalls zur Annahme.
Nach dem Ja des Bundesrats dürfte das Parlament das Postulat überweisen. Die Regierung muss dann verschiedene Modelle aufzeigen, mit denen die Kulturschaffenden und Produktionsfirmen als Rechteinhaber entschädigt werden könnten. Dabei ist die Bandbreite zwischen Verschärfung und Liberalisierung des Urheberrechts sehr gross.
Download bestrafen
Eine Verschärfung des Urheberrechts könnte den Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten unter Strafe zu stellen. Im Unterschied zu anderen Ländern ist in der Schweiz das Herunterladen von Musik und Filmen heute legal - selbst wenn sie aus illegalen Quellen stammen. Eine solche Gesetzesänderung steht derzeit jedoch nicht zur Diskussion, fordern sie doch nicht einmal die Produktionsfirmen. Sie würde zudem auch nicht automatisch Einnahmen generieren.
Die radikale Idee der Liberalisierung würde auch den heute strafbare Upload von Musik oder Filmen legalisieren. Im Gegenzug zur Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht nur herunterzuladen, sondern beispielsweise auch mit Filesharing anzubieten, wäre eine Abgabe fällig, die meist als Kulturflatrate bezeichnet wird. Diese Option wird jedoch im Bericht kaum auftauchen. So schreibt der Bundesrat bereits in seiner Antworte auf Glättlis Postulat, dass eine solche Regelung mit bestehenden internationalen Verpflichtungen nicht vereinbar wäre.
Nur Gebühr - kein neues Urheberrecht
So weit will Glättli auch nicht gehen: «Es geht mir nicht um eine Änderung des Urheberrechts, sondern um eine Form der finanziellen Kompensation.» Ein solcher Mittelweg wäre eine Art Internet-Vergütung. Diese Abgabe wäre pauschal für die Nutzung des Internets fällig, wie sie heute bereits bei Leerträgern wie CD-Roms oder bei Fotokopien erhoben werden. Sie könnte beispielsweise pauschal pro Breitbandanschluss oder abhängig vom monatlichen Downloadumfang erhoben werden.
Umstritten ist jedoch, ob diese Download-Gebühr zusätzlich zu den bestehenden Vergütungen für Fotokopien oder Speichermedien erhoben würde - oder diese ablöst. Für Glättli wäre der Ersatz durch eine Internetabgabe eine Überlegung wert: «Das Streamen von Inhalten ist auf dem Vormarsch, wodurch die Speichergrösse an Bedeutung verliert.»
Pflästerlipolitik ablösen
Diese Entwicklung wird durch das dezentrale Speichern von Daten in der sogenannten Cloud noch zunehmen - und Verwertungsgesellschaften wie die Suisa, welche die Abgaben für Musiker erheben, weiter unter Druck setzen. Diese können bereits heute der technischen Entwicklung nur hinterherhinken. So wurde eine iPhone-Abgabe erst kürzlich beschlossen, jene für Tablets ist noch in Arbeit. Eine pauschale Internet-Vergütung würde dieser Pflästerlipolitik ein Ende setzen.
Bericht gefordert
Unterstützung für Balthasar Glättlis Postulat hatten Vertreter anderer Parteien bereits im April signalisiert. So befürworteten die Nationalrätinnen Kathy Riklin (CVP) und Edith Graf-Litscher (SP) einen bundesrätlichen Bericht über ein neues Vergütungssystem. Skepsis gegenüber einer neuen Abgabe kam von Seiten der FDP und der SVP. Auch Riklin befürchtete eine riesige Bürokratie.
Die Verbände der Kulturschaffenden sowie der Musik- und Filmproduzenten, Suisseculture und Audivision Schweiz, sprachen sich Anfang April ebenfalls dafür aus, dass der Bundesrat verschiedene Modelle aufzeigt. Sie verlangen zudem eine aktuelle Studie über das Ausmass von Downloads in der Schweiz. Im November hatte der Bundesrat Schätzungen präsentiert, die sich auf eine niederländische Untersuchung von 2009 stützen. (mdr)