Chat-Partnerin will Geri Müller anzeigen

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«Er will Krieg»Chat-Partnerin will Geri Müller anzeigen

Geri Müller droht neues Ungemach: Seine einstige Chat-Partnerin will gegen ihn Anzeige erstatten - wegen versuchten Amtsmissbrauchs, Nötigung und Verleumdung.

Marco Lüssi
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Marco Lüssi

Die Nackt-Selfie-Affäre blieb für Geri Müller bisher ohne strafrechtliche Konsequenzen. Seine ehemalige Chat-Partnerin, A.W.* (33), will dies nun ändern: Sie will in den nächsten Tagen Anzeige gegen den Grünen-Nationalrat und Stadtammann von Baden erstatten.

«Ich wollte eine friedliche Einigung und hätte deshalb lieber auf eine Anzeige verzichtet», sagt sie zu 20 Minuten. Sie habe darauf gehofft, dass Müller die Strafanzeige zurückziehe, die er gegen sie wegen des unerlaubten Aufzeichnens von Gesprächen und wegen Nötigung erstattet habe. Jetzt sei ihr aber klar, dass Müller dazu nicht bereit sei: «Er will Krieg - damit zwingt er mich, mich zu wehren. Jetzt werde ich Geri anzeigen.» Es störe sie, dass er sich in der Öffentlichkeit «schamlos als Opfer darstellt - dabei ist er ein Täter».

Insgesamt will A.W. Müller wegen fünf Straftatbeständen anzeigen. Sie hat 20 Minuten erklärt, worum es geht:

? Versuchter Amtsmissbrauch: Geri Müller habe ihr nach Ostern 2014 vorgeschlagen, ihr Handy in ein Couvert zu stecken und es der Stadtpolizei Baden zur Verwahrung zu übergeben, wie eine Tonaufnahme beweise. A.W.: «Den Umschlag hatte er bereits beschriftet, damit unternahm er also bereits eine konkrete Handlung zum Amtsmissbrauch.» Das könne sie beweisen - sie habe dieses Couvert noch, das das Logo der Stadt Baden trage.

? Nötigung: Müller habe ihr mehrfach gedroht, er werde dafür sorgen, dass ihr Name in die Medien komme, wenn sie etwas über die Chat-Beziehung verrate. Und er habe ihr mehrmals gedroht, dass er Suizid begehen werde, wenn etwas über den Chat an die Öffentlichkeit gelange. A.W.: «Mit beidem hat er mir ernsthafte Nachteile angedroht, das ist Nötigung.»

? Üble Nachrede/Verleumdung/Falschaussage: In der Strafanzeige, die Müller gegen sie eingereicht habe, sei sie wahrheitswidrig als «treibende Kraft» im Chat bezeichnet worden. Dabei sei es umgekehrt gewesen, so A.W.: «Er war es, der von mir immer wieder 'krasse Pics' forderte.» Damit habe er ihren Ruf geschädigt und sie falsch beschuldigt.

«Vorwürfe nicht strafrechtlich relevant»

A.W. hofft nun darauf, dass ihr die Opferhilfe ihres Wohnkantons Bern beim Einreichen der Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau behilflich ist.

Nadja Capus, Strafrechtsprofessorin an der Universität Basel, denkt jedoch nicht, dass A.W.s Vorwürfe gegen Müller strafrechtlich relevant sind: «Infrage kommt höchstens die Nötigung hinsichtlich der Androhung, ihren Namen publik zu machen.»

Der Anwalt von Geri Müller, Andreas Meili, wollte auf Anfrage zur angekündigten Anzeige keine Stellung nehmen.

*Name der Redaktion bekannt

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