Rekurrierende ElternDank dem Anwalt durch die Gymi-Prüfung?
Ein Rekurs soll einem Zürcher Schüler den Weg ins Gymnasium ebnen, obwohl er beim Aufsatz komplett versagt hat. Kein Einzelfall.

Reicht es nicht für einen Übertritt ins Gymnasium, ist die Enttäuschung bei manchen Schülern und Eltern masslos.
Keystone/Peter SchneiderEin Zürcher Sechstklässler hat mit seinem Aufsatz für die Gymi-Aufnahmeprüfung für Wirbel gesorgt. Er hatte die Note 2,0 erhalten, weil er die Aufgabe, eine Geschichte um einen alten Hut auf einem Dachboden zu verfassen, völlig verfehlt hatte. Dies so sehr, dass der Aufsatz für die Lehrer förmlich «aus dem Kriterienraster hinausfällt». Nur der Titel habe für die Benotung berücksichtigt werden können. Die Eltern rekurrierten gegen den Entscheid und zogen die Beschwerde bis vors Verwaltungsgericht. Dieses entschied, dass der Aufsatz des Schülers von der Kantonsschule neu bewertet werden muss.
Zu solchen Rekursen kommt es immer wieder. Allein im Kanton Zürich wurde in diesem Jahr 41 Mal Rekurs für die Gymi-Aufnahmeprüfung eingereicht, heisst es bei der Bildungsdirektion auf Anfrage. In kleineren Kantonen ist von etwa einer Handvoll Rekurse jährlich die Rede. Der Schritt vors Amt ist oftmals mit hohen Kosten verbunden. Im aktuellen Zürcher Fall betrugen die Gerichtskosten allein schon 2000 Franken. St. Galler Eltern müssen gar ein Depot von 1000 Franken hinterlegen, bevor sie überhaupt einen Rekurs einreichen können, berichtete das «St. Galler Tagblatt».
«Am Anfang steht die Enttäuschung der Eltern»
Kann sich also den Eintritt ins Gymi erkaufen, wer nur genug Bares auf der Seite hat? Nein, sagen Experten. Von den 41 eingereichten Rekursen in Zürich wurden nur gerade zwei angenommen. Rechtsanwalt Dr. Livio Bundi von der Anwaltskanzlei Bratschi Wiederkehr & Buob betreut regelmässig solche Fälle, vorwiegend im Kanton Zürich. Er sagt: «Am Anfang steht meistens die Enttäuschung der Eltern, dass ihre Tochter oder ihr Sohn trotz intensiver Vorbereitung oder guter Vornoten die Aufnahmeprüfung nicht bestanden hat.» Wenn etwa ein zusätzlicher Punkt in der Mathematikprüfung zum Bestehen der Aufnahmeprüfung gereicht hätte, sinke die Schwelle für einen Rekurs noch mehr.
Bundi sagt, insgesamt seien die Hürden für einen erfolgreichen Rekurs relativ hoch. Gut stünden die Chancen, wenn offensichtliche Korrekturfehler vorlägen, ein Korrekturraster falsch angewendet worden oder wenn die Prüfung durch äussere Einflüsse stark gestört worden sei.
Eltern haben das Einsehen
Für Lehrerpräsident Beat W. Zemp ist der Rekurs eine wichtige Möglichkeit, sich gegen willkürliche oder diskriminierende Bewertungen zu wehren. Besonders bei den Aufsätzen für die Gymi-Prüfung sei die Bewertung oftmals Ansichtssache.
Christoph Wittmer, Präsident der Schulleiterkonferenz, ergänzt, Rekurse würden meist nur in knappen Fällen in Betracht gezogen. Oft sei das Gespräch der Eltern mit den Lehrern hilfreich: «Wenn sie erkennen, dass die Korrektur nicht zu beanstanden ist, sehen sie von einem Rekurs ab.»