Das kann man sich mit 830 Fr Sozialhilfe noch leisten

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ArbeitsintegrationDas kann man sich mit 830 Fr Sozialhilfe noch leisten

Im Kanton Bern soll die Sozialhilfe beschnitten werden. Ob damit die hohe Quote bei Jungen sinkt, ist umstritten.

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Ueli Studer, SVP-Grossrat und Gemeindepräsident von Köniz, ist die treibende Kraft hinter der geplanten Sozialhilfekürzungen.
Peter Gomm, Präsident der Kantonalen Sozialdirektoren (Sodk). Diese lässt verlauten: «Wird, wie im Kanton Bern vorgesehen, die Leistung bereits bei Eintritt in die Sozialhilfe gekürzt, kommt dies einer Sanktion gleich, ohne dass die Person sich etwas zu Schulden habe kommen lassen.»
Die Skos-Richtlinien sehen für einen Einpersonenhaushalt einen Grundbedarf von 986 Franken vor.
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Ueli Studer, SVP-Grossrat und Gemeindepräsident von Köniz, ist die treibende Kraft hinter der geplanten Sozialhilfekürzungen.

Keystone/Peter Schneider

Im Kanton Bern sollen Sozialhilfeempfänger künftig in den ersten Monaten weniger Geld erhalten als bisher. Mindestens für die ersten drei Monaten soll der Grundbedarf für maximal sechs Monate um 15 Prozent gesenkt werden – auf 830 Franken im Monat für eine Einzelperson. Weniger als in jedem anderen Kanton. Kommen die Bezüger ihren Auflagen zur Integration in den Arbeitsmarkt nach, wird der Grundbedarf nach drei Monaten auf 986 Franken erhöht – diesen Betrag empfehlen die Skos-Richtlinien.

Bürgerliche Politiker wollen so den Druck auf die Empfänger erhöhen, damit sich diese möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Ausgenommen wären Erwerbstätige, Ältere und Alleinerziehende.

330 Franken für Lebensmittel

Was bliebe – exklusive Miete, Krankenkasse und ausserordentliche Auslagen – zum Leben? 20 Minuten hat auf Basis eines repräsentativen Warenkorbes ein Haushaltsbudget erstellt:

Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren: 330 Fr.

Bekleidung und Schuhe: 92 Fr.

Elektrizität und Gas: 40 Fr.

Reinigung und Instandhaltung von Kleidern und Wohnung: 40 Fr.

Gesundheitspflege: 27 Fr.

Verkehrsauslagen: 53 Fr.

Telefon und Internet: 54 Fr.

Unterhaltung und Bildung wie Sport, Zeitungen, Bücher oder Kino: 105 Fr.

Persönliche Ausstattung wie Schreibmaterial: 13 Fr.

Auswärts konsumierte Getränke: 10 Fr.

Übrige Auslagen, etwa Vereinsbeiträge: 13 Fr.

«Sozialhilfe ist letztes Auffangnetz»

Ein Anreiz, der Sozialhilfe zu entkommen? Nicht für Renate Salzgeber, Professorin für Sozialpolitik an der Berner Fachhochschule. Die vorgesehenen Kürzungen würden klar die Falschen treffen. «Die Sozialhilfe hat den Auftrag, den unmittelbaren finanziellen Druck zu nehmen und den in existenzielle Schwierigkeiten geratene Menschen einen Moment Ruhe zu gewähren.» Keine einzige Studie bestätige die Annahme, dass eine Kürzung des Grundbedarfes soweit unter das Existenzminimum einen Anreiz zur schnelleren Integration schaffen würde.

Anders sieht das der Berner SVP-Grossrat Ueli Studer, die treibende Kraft hinter den geplanten Kürzungen. Das Sozialhilfegesetz schreibe klar vor, jeden zur schnellstmöglichen Integration in den Arbeitsprozess anzuhalten. «Es gibt genügend Leute, die arbeiten den ganzen Tag lang, ohne zu jammern, und Ende Monat haben sie doch weniger in der Tasche als ein Sozialhilfeempfänger.» Die Sozialhilfe sei als letztes Auffangnetz gedacht – und solle nur die Versorgung mit dem Nötigsten regeln. «Den Grundbedarf will ich aber nicht in Frage stellen.»

Kürzungen wie unverschuldete Sanktion

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (Sodk) hält fest: «Mit der aktuellen Richtlinien-Revision wurde das Sanktionssystem bereits verschärft. Wer nicht kooperiert, kann bis zu 30 Prozent weniger Leistung erhalten.» Werde, wie im Kanton Bern vorgesehen, die Leistung bereits bei Eintritt in die Sozialhilfe gekürzt, komme dies einer Sanktion gleich, ohne dass die Person sich etwas zu Schulden habe kommen lassen. Zudem würden die Sozialhilfebeziehenden im Kanton Bern gegenüber denjenigen in anderen Kantonen schlechter gestellt, was der angestrebten Harmonisierung zuwiderlaufe.

Der Berner Kürzungsvorschlag stammt von einem runden Tisch, an dem die umstrittene Teilrevision des bernischen Sozialhilfegesetzes besprochen wurde. Letztes Jahr hatte die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) die Richtlinien für die Ausrichtung der Sozialhilfe verschärft. (jh/sda)

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