Von A bis ZDas wird 2013 alles neu
Hunderte Seiten neuer Erlasse gelten auf das neue Jahr hin. Von A wie Ausdehnung der Produktgarantie bis Z wie Zeugen, die unter besserem Schutz stehen.
Die wohl wichtigste Änderung spüren heiratswillige Paare: Grundsätzlich behält jeder und jede seinen oder ihren Namen, auch bei der Heirat. Doppelnamen wie Leutenegger Oberholzer soll es künftig nicht mehr geben. Allerdings bleibt es möglich, dass Paare sich bei der Heirat oder der Eintragung einer homosexuellen Partnerschaft für einen gemeinsamen Namen entscheiden.
Die neuen Namensregeln können auch Verheiratete für sich beanspruchen. Wer den Namen bei der Heirat geändert hat, kann seinen Ledignamen wieder annehmen. Kostenpunkt für den Antrag auf dem Zivilstandsamt: 75 Franken.
Krankenkasse im Schnitt 1,5 Prozent teurer
In finanzieller Hinsicht wird auf Anfang Jahr vor allem für Erwachsene die Krankenkasse teurer: Mit einer Franchise von 300 Franken bezahlen sie im Schnitt 1,5 Prozent mehr. Das ist der zweittiefste Anstieg seit Einführung der obligatorischen Grundversicherung 1996. Für junge Erwachsene steigt die Prämie sogar um 2,9 Prozent, für Kinder sinkt sie um 1,4 Prozent.
Bei den Familienzulagen werden künftig selbständig Erwerbende wie Arbeitnehmende behandelt. Sie erhalten in allen Kantonen mindestens 200 Franken Kinderzulagen pro Monat und Kind, müssen sich aber auch einer Familienausgleichskasse anschliessen.
Eine Erleichterung bei den Steuern erhalten Lotto-Glückspilze, zumindest bei kleinen Gewinnen. Künftig fallen Steuern erst auf Lotteriegewinnen von über 1000 Franken an. Heute liegt die Grenze bei 50 Franken. Ebenfalls von der Steuer befreit wird der Feuerwehrsold bis 5000 Franken.
Längere Garantiefrist
Für Konsumentinnen und Konsumenten von Bedeutung ist die Ausdehnung der Produktgarantien. Verkäufer haften künftig während zweier Jahre - statt wie heute nur während eines - für Mangel an der verkauften Ware.
Besitzer neuerer Autos mit On-Board-Diagnose-System müssen nicht mehr alle zwei Jahre zur Abgaskontrolle. Solche Fahrzeuge müssen nur noch dann in die Werkstatt, wenn die Warnlampe eine Fehlfunktion anzeigt.
Härter angepackt werden Raser. Die erste Tranche des «Via Sicura«-Massnahmepakets ermöglicht schärfere Strafen: Wer auf der Autobahn mit mehr als 80 km/h zu viel erwischt wird, verliert den Ausweis für mindestens zwei Jahre. Die Behörden können in gewissen Fällen Raserautos auch beschlagnahmen.
Schärfere Vorschriften für Banken
In der Wirtschaftswelt profitieren KMU von Erleichterungen im Rechnungslegungsrecht: Eine ordentliche Buchhaltung führen müssen nur noch Unternehmen, die mehr als 500'000 Franken Umsatz im Jahr erzielen.
Für die Banken gelten derweil schärfere Vorschriften bezüglich Eigenmittel und Liquidität. Dafür werden Pflichtwandelanleihen - auch bekannt als Cocos - von der Verrechnungssteuer befreit.
Zur Bekämpfung von Lohndumping auf dem Bau bekommen die Behörden griffigere Instrumente gegen Scheinselbständige aus der EU. Die Solidarhaftung folgt aber erst Mitte 2013.
Strengere Regeln für Zweitwohnungen
Zur Umsetzung gelangen auch zwei Volksinitiativen. Rund 570 Gemeinden dürfen ab dem 1. Januar nach dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative keine Baubewilligungen mehr für Zweitwohnungen erteilen, da sie die Quote von 20 Prozent Zweitwohnungen bereits überschritten haben.
Zur Unverjährbarkeitsinitiative beschlossen die Räte, dass Sexualdelikte an Kindern unter 12 Jahren unverjährbar sein sollen. Die Initianten von Marche Blanche verlangten ein höheres Alter.
Eine neues Kapitel schlägt die Schweiz im Steuerstreit auf: Mit Grossbritannien und Österreich treten die neuen Steuerabkommen in Kraft, welche die Problematik um Schwarzgelder mit der Abgeltungssteuer lösen sollen. Mit Deutschland kann die Schweiz die Abgeltungssteuer nicht wie erhofft einführen, weil die deutsche Opposition das Abkommen zum Scheitern gebracht hat.
Besserer Schutz für Zeugen
Im Weiteren schafft die Schweiz ein Zeugenschutzprogramm, in dem Zeugen gegen die organisierte Kriminalität eine neue Identität erhalten können. Im Sport verschärft der Bund die Dopingbekämpfung. Er schreibt den Kantonen auch vor, dass in der Schule drei Turnstunden pro Woche angeboten werden müssen.
Zudem tritt ein Importverbot für Delfine in Kraft. Dies dürfte für das Connyland in Lipperswil TG, das einzige Delfinarium in der Schweiz, das Ende bedeuten.
Zudem wurden die Bestimmungen im Erwachsenenschutzrecht zur Vormundschaft grundlegend modernisiert. Mit dem neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetz verstärkt der Bund sein Engagement für die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Und die Kantone müssen künftig die Pflegekinder-Branche beaufsichtigen.
Neuer Bildungsminister
Zu einer kleinen Reform kommt es im Bundesrat. Für die Universitäten und die ETH ist neu Johann Schneider-Ammanns umbenanntes Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und nicht mehr das Innendepartement (EDI) zuständig. (sda)