Somalische MädchenDebatte über Kopftücher geht in die nächste Runde
Zwei Primarschülerinnen aus Somalia werden nach Hause geschickt, weil sie in der Schule Kopftücher tragen. Die Massnahme der Schulleitung Au-Heerbrugg SG hat die Kopftuch-Diskussion wieder entflammt.

Ob Kinder im Unterricht Kopftücher tragen dürfen, wird meist den Schulen selbst überlassen. Das kann zu schwierigen Entscheidungen für die Leitung führen.
Im St. Galler Rheintal hat die Leitung der Primarschule Au-Heerbrugg eine drastische Entscheidung getroffen. Silvia Maag von der Fachstelle Integration findet ihn nicht legitim. Zwei somalische Mädchen nach Hause zu schicken, weil sie in der Schule ein Kopftuch tragen, sei untragbar. Die Schule beruft sich auf ihre Schulordnung, die das Tragen von Kopfbedeckungen generell verbietet.
Für Maag kein Argument: «Diese Kinder sind erst seit ein paar Monaten in der Schweiz, stammen aus einem Land, in dem es so etwas wie allgemeine Schulpflicht nicht gibt, sie wurden unterdrückt, waren rechtlos, flohen mit ihrer Familie vor Krieg und Zerstörung.» Dass man ausgerechnet solchen Mädchen das Recht auf Bildung nehmen wolle, sei vor dem Hintergrund des in der Verfassung festgeschriebenen Grundschulobligatoriums unerträglich. «Die zwei hatten noch keine Zeit gehabt, sich hier in der Schweiz einzuleben, aus diesem Grund ist ein Ausschluss von der Schule in diesem Fall nicht verhältnismässig.»
Maag war selbst Lehrerin: «Mir war es immer egal, ob Schüler Kopftücher oder Kappen trugen, wichtig war nur, dass ich Blickkontakt zu ihnen haben konnte.» Wir seien eine vielfältige Gesellschaft, diese widerspiegle sich auch in der Kleidung. «Dass sich alle an die Gesetze, an Recht und Ordnung halten, ist wichtig, aber eine komplette Assimilation kann man nicht erwarten», sagt sie.
Recht auf Bildung gegen Schulordnung
Auch Tilla Jacomet von der Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende des Hilfswerks Heks spricht von Unverhältnismässigkeit: «Diese zwei Mädchen müssen zuerst ankommen, hier sollte Zeit, Geduld und Dialog im Vordergrund stehen.» Ausserdem stünden hier etliche von der Bundesverfassung geschützte Rechte, wie das Recht auf Bildung, die Religionsfreiheit, das Erziehungsrecht der Eltern und die freie Kleiderwahl einer Schulordnung gegenüber. «Pauschal zu sagen: Regel ist Regel, auf Teufel komm raus, wird der besonderen Situation der beiden Mädchen nicht gerecht.»
Ihrer Erfahrung nach brauchten Schüler, die erst seit kurzem in der Schweiz sind, Kontakt zu Gleichaltrigen, dies sei sowohl für die sprachliche als auch für die kulturelle Integration wichtig. «So wird den zwei vielleicht auch bewusst, dass ihnen das Kopftuch gar nicht so wichtig ist», sagt Jacomet. Eine schweizweite Regelung im Bezug auf das Kopftuchtragen hält Jacomet aber für unnötig. «So viele Fälle gibt es nicht, dass wir ein Gesetz brauchen.» Ihrer Meinung nach finden die meisten Schulen pragmatische Lösungen für solche Fälle.
«Gesamtschweizerischer Entscheid wäre super»
Der Schulpräsident der Primarschule Au-Heerbrugg, Walter Portmann, sieht das anders: «Ein gesamtschweizerischer Entscheid wäre super», sagt er. Die Diskussion über Kopftücher komme immer wieder auf, mit einer solchen Regelung wäre diese ein für alle mal vom Tisch. Auch eine kantonale Grundlage würde er gutheissen. «Aber der Kanton St. Gallen scheut sich in diesem Punkt eine Entscheidung zu treffen.»
Somit bleibe die Verantwortung bei der Schule und das könne zu unverhältnismässigen Reaktionen führen, wie jener an seiner Schule. «Es stimmt, wir hätten den Mädchen mehr Zeit geben müssen», sagt er. Es sei noch zu früh gewesen, die Schulordnung durchzusetzen zu wollen. «Ich möchte aber klar stellen, die Mädchen wurden nicht von der Schule ausgeschlossen. Sie besuchen am Morgen in einer Kleinklasse den Deutschunterricht und dürfen ihr Kopftuch tragen, nur im Regelunterricht am Nachmittag wollten wir, dass sie ihre Kopfbedeckung abnehmen.»
Ähnlicher Fall derzeit beim Bundesgericht
Am Freitag hat sich nun auch der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) zum Fall in St. Gallen geäussert. Die Haltung der Rheintaler Schule sei «islamophob und verfassungswidrig.» In seiner Mitteilung erinnert der IZRS an einen anderen Kopftuch-Fall in der Ostschweiz, der zurzeit beim Bundesgericht hängig ist.
In Bürglen TG wurde 2011 zwei albanischen Mädchen das Tragen eines Kopftuchs verboten. Deren Familien wehrten sich gegen den Entscheid der Schule und bekamen vom Thurgauer Verwaltungsgericht Recht. Mit dem Weiterzug vor das Bundesgericht will die Thurgauer Schule nun genau einen solchen Grundsatzentscheid erwirken, den sich Schulpräsident Portmann wünscht.