Wegweisender ProzessDie ganze Pokerszene schaut nach Herisau
In Herisau stürmte die Polizei ein Pokerturnier, obwohl es keinen Geldeinsatz und nur Sachpreise gab. Nun stehen die Organisatoren vor Gericht – das Urteil wird wegweisend sein.

In der Schweiz sind Pokerturniere, die über den Freundes- und Familienkreis hinausgehen, nur in Casinos erlaubt.
Am Dienstag stehen in Herisau Stefan und Daniel Allemann vor dem Ausserrhoder Kantonsgericht – und mit ihnen sozusagen die ganze Pokerszene der Schweiz. Den Brüdern Allemann werden Widerhandlungen gegen das Gesetz über Glückspiele und Spielbanken vorgeworfen. Der Verteidiger erwartet ein «wegweisendes Urteil».
Rückblende: Am 17. Dezember 2010 sassen 41 Personen im Pokerclub «Gling» in Herisau an vier Spieltischen. Es war das letzte Turnier im «Gling», organisiert von den Allemann-Brüdern. Der Club wurde danach geschlossen, weil das Bundesgericht im Mai 2010 entschieden hatte, dass die gängige Bewilligungspraxis für kommerzielle Pokerturniere ausserhalb von konzessionierten Spielbanken und Casinos auf unsicheren Rechtsgrundlagen stand. Obwohl die Teilnahme am Turnier gratis war, stürmt die Appenzeller Polizei den Anlass mit fast 30 Beamten.
Der Einsatz sei völlig unverhältnismässig gewesen, sagt Marc Horisberger, der Verteidiger der Angeklagten, im Rückblick: «Hier wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen.» Er bezeichnet die Anklage gegen die Allemanns als haltlos.
Urteil soll Klarheit für Pokerspieler bringen
Ein Polizeibeamter habe den Clubbetreibern zuvor versichert, das geplante «Freeroll»-Turnier sei gesetzeskonform. Interne Polizeidokumente, die 20 Minuten vorliegen, bewiesen aber, dass bei den zuständigen Stellen eine grosse Unsicherheit herrschte, ob die Turnierform rechtens sei oder nicht. Deshalb wäre es laut Horisberger angebracht gewesen, die Angeklagten zu informieren, dass die Rechtslage unklar sei – und sie deshalb von der Durchführung des Turniers absehen sollten.
Horisberger hofft, dass die Anklage gegen die Allemann-Brüder zu einer klaren Rechtsauslegung für Pokerspieler führen wird– vor allem, dass die Definition von Poker als Glücksspiel ins Wanken gerät. Es sei nie das Ziel des Gesetzgebers gewesen, Gesellschaftsspiele wie Poker oder Jassen, bei denen es keine Bankvorteile gebe und sämtliche Einsätze unter den Spielern zirkulierten, zu verbieten. Solche Spiele müssten folglich auch ausserhalb von Casinos erlaubt sein.
«Gesetzlich zu Vorgehen verpflichtet»
«Die ESBK ist gesetzlich verpflichtet, gegen Übertretungen des Spielbankengesetzes vorzugehen», sagt hingegen Maria Saraceni, Kommunikationsverantwortliche der Spielbankenkommission, welche die Razzia im «Gling» zusammen mit der Appenzeller Polizei durchführte.
Damit das Organisieren einer Veranstaltung gesetzeswidrig sei, müssten drei Voraussetzungen erfüllt sein. Einerseits müsse die Möglichkeit auf Geldgewinn oder einen anderen geldwerten Vorteil bestehen - egal wie hoch diese seien. Zweitens müsse ein Einsatz geleistet werden. Die «Stuhlgebühr» von 20 Franken, welche die Gebrüder Allemann von den Teilnehmern verlangten, gelte je nach dem als Einsatz. Und drittens müsse der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängen, was seit dem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010 auch für Pokerturniere wie dem vorliegenden der Fall sei.
«Jenseits von gut und böse»
SVP-Nationalrat Lukas Reimann will die Argumente der ESBK nicht gelten lassen. Der Polizeieinsatz sei «jenseits von gut und böse gewesen». Zur fraglichen Zeit seien in der Schweiz diverse Pokerlokale betrieben worden, bei denen es nie zu einer Razzia gekommen sei. «Ein Turnier zu stürmen, bei dem man weiss, dass es das letzte vor der Clubschliessung ist, halte ich für absoluten Verhältnisblödsinn.»
Ständerat und Nationalrat hätten sich gegen die Kriminalisierung von privaten Pokerturnieren ausgesprochen. Dies müsse eine Behörde respektieren und deshalb bei ihrer Arbeit mit Augenmass vorgehen, findet Reimann: «Die ESBK kann sich hier nicht einfach hinter den geltenden gesetzlichen Vorschriften verstecken.» Reimann wird im Gerichtssaal sein, um die Angeklagten zu unterstützen. Er ist überzeugt, dass die beiden vor dem Richter Recht erhalten werden.
Von der Revision des Gesetzes über Glückspiele und Spielbanken, die für 2014 geplant ist, erhofft er sich eine Legalisierung von privaten Pokerturnieren. Es könne nicht sein, dass Leute, die gerne mit kleineren Einsätzen Poker spielen möchten, «entweder in ein Casino müssen, wo sie zu unvernünftig hohen Einsätzen genötigt werden oder ins Ausland oder ins Internet ausweichen müssen».