Dreimal mehr Anzeigen gegen Tierquäler

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Haustiere betroffenDreimal mehr Anzeigen gegen Tierquäler

Die Zahl der Verfahren wegen Tierschutzdelikten hat sich in zehn Jahren verdreifacht. Opfer sind meist Haustiere.

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474 Schuldsprüche gegen Tierquäler im letzten Jahr: Eine Hauskatze. (Archivbild)

474 Schuldsprüche gegen Tierquäler im letzten Jahr: Eine Hauskatze. (Archivbild)

Keystone/Alessandro Della Bella

Schweizer Gerichte verurteilen gemäss «SonntagsZeitung» immer mehr Personen wegen Tierquälerei. 474 Schuldsprüche erfolgten im letzten Jahr, wie neue Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen. 2007 waren es erst 166.

«Das bedeutet, dass die Bevölkerung besser hinschaut und Delikte konsequenter anzeigt», sagt Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). «Fälle wie in Hefenhofen rütteln die Bevölkerung auf. Sie schaffen ein Bewusstsein, dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist.»

82 Prozent aller Täter handelten letztes Jahr mit Vorsatz. Dennoch greifen die Richter selten streng durch. So wären zwar Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen möglich. Im schweizweiten Schnitt kassieren Tierquäler aber nur 30 Tagessätze.

«Zwar zeigt die Bevölkerung Tierquäler konsequenter an denn je. Aber das nützt nichts, wenn die Justiz nicht durchgreift», kritisiert Lukas Berger, Anwalt beim Schweizer Tierschutz. «Gewisse Strafbehörden gewichten Verfahren höher, wenn es um Menschen geht, weil man sich besser profilieren kann.»

Leidtragende der Delikte sind vor allem Haustiere, wie eine Auswertung des Bundesamtes für Veterinärwesen zeigt. 2016 gab es insgesamt 2368 Strafverfahren im Bereich Tierschutz. Heimtiere waren mehr als doppelt so oft betroffen wie Nutztiere. Die meisten Verstösse richteten sich laut «SonntagsZeitung» gegen Hunde (1287), gefolgt von Rindern (289), Schafen (93) und Katzen (91).

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