Drohnen-Flüge brauchen neu eine Bewilligung

Aktualisiert

Neue RegelnDrohnen-Flüge brauchen neu eine Bewilligung

Für Drohnen, die sich Menschenansammlungen auf weniger als hundert Meter nähern, braucht es neu eine Bewilligung. Damit reagiert das Bazl auf die wachsende Zahl solcher Flugobjekte.

von
lüs
Drohnen, die Menschenansammlungen nahe kommen, brauchen künftig eine Bewilligung.

Drohnen, die Menschenansammlungen nahe kommen, brauchen künftig eine Bewilligung.

Wer eine Drohne über einer Menschenmenge in den Himmel steigen lassen will, muss dafür künftig beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eine Bewilligung beantragen. Per 1. August wird die Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien entsprechend angepasst, wie das Bazl am Donnerstag bekannt gab.

Damit reagiere man auf die Besorgnis in der Bevölkerung über die wachsende Zahl von Drohnen am Himmel in der Schweiz. Die Bewilligung wird erteilt, wenn alle Vorkehrungen getroffen wurden, dass im Fall von technischen Problemen keine Drittpersonen gefährdet werden.

Die neue Regelung gilt für Drohnen mit einem Gewicht von 500 Gramm bis 30 Kilogramm. Für Drohnen mit einem höheren Gewicht oder mit Steuerung ohne direkten Augenkontakt ist wie bereits heute eine Sonderbewilligung durch das Bazl nötig.

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