BundesanwaltschaftDschihadist soll für fast fünf Jahre ins Gefängnis
Wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation soll der ältere von zwei angeklagten kurdischen Brüdern für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Verteidiger Lorenz Hirni (M.) und die beiden Angeklagten (rechts und hinten) sowie die Frau des einen auf dem Weg ins Bundesstrafgericht in Bellinzona (28. April 2014).
Im Prozess um Terror-Propaganda im Internet hat die schweizerische Bundesanwaltschaft vor dem Bundesstrafgericht für den kurdischen Hauptangeklagten eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert. Der wichtigste Vorwurf lautet auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation.
Für den ebenfalls angeklagten jüngeren Bruder des Mannes beantragte Bundesstaatsanwältin Maria Schnebli am Dienstag in Bellinzona eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Davon seien zwölf Monate auf Bewährung auszusetzen. Der 25-Jährige soll mit seinen Aktivitäten in Internetforen eine kriminelle terroristische Organisation unterstützt haben.
Bei den weiteren Anklagepunkten, die beide der in Basel lebenden Brüder betreffen, geht es um Gewaltdarstellungen, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen sowie Gewalttätigkeiten und Falschbeurkundungen. Dem jüngeren Beschuldigten wird aufgrund entsprechender Textbeiträge im Internet auch Rassendiskriminierung vorgeworfen.
Gemäss Anklage waren beide Brüder aktive Mitglieder einer neu gegründeten dschihadistisch-salafistischen Organisation mit Verbindung zum Al-Kaida-Netzwerk. Der Hauptbeschuldigte soll eine Schlüsselrolle im europäisch vernetzten «Zentrum Didi Nwe Auslandsabteilung» gespielt haben.
«Von Anfang an gelogen»
Am Dienstag konzentrierte sich die Bundesstaatsanwältin auf den Lebenswandel der beiden Männer in der Schweiz. «Beide haben im Gastland von Anfang an gelogen, um Asyl zu erhalten,» sagte sie im Plädoyer. Sie hätten unter anderem ihre Familie für tot erklärt, obwohl das nicht der Wahrheit entspreche.
«Die Beschuldigten sind eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Schweiz und den Religionsfrieden», sagte Schnebli. Der Asylstatus sei ihnen abzuerkennen. Die Ermittlungen der Bundesbehörden hätten sie nie unterstützt. Sie verweigerten entweder die Aussage oder machten widersprüchliche Angaben. (sda)