Elf Strafverfahren wegen «Ice-Tea-Sexvideo»

Aktualisiert

KinderpornographieElf Strafverfahren wegen «Ice-Tea-Sexvideo»

Das Ice-Tea-Sexvideo hat Folgen für elf Jugendliche: Gegen sie wurden Verfahren wegen Kinderpornographie eröffnet. Verantworten muss sich auch die junge Frau, die im Video vorkommt.

Marco Lüssi
von
Marco Lüssi
Zwei Jugendliche wurden verurteilt, weil sie das Ice-Tea-Video mit einer minderjährigen Frau besassen.

Zwei Jugendliche wurden verurteilt, weil sie das Ice-Tea-Video mit einer minderjährigen Frau besassen.

Das Video, in dem eine junge Frau mit einer Ice-Tea-Pet-Flasche aus der Migros sexuelle Handlungen vornimmt, verbreitete sich im letzten Dezember wie ein Lauffeuer im Internet. Unzählige Jugendliche sahen sich den Film an, teilten ihn auf Facebook. Die Polizei nahm Ermittlungen auf, Fachleute waren schockiert über diesen gravierenden Fall von Cybermobbing. Gegen den Willen der jungen Frau soll ihr Ex-Freund das Video ins Netz gestellt haben.

Für elf Jugendliche aus den Kantonen Zürich und Aargau hat der Fall nun Folgen: Sie müssen sich wegen des Besitzes von verbotener Pornographie verantworten. Zum Verhängnis wurde den Teenagern, dass sie den Film auf ihrem Handy gespeichert hatten.

Das Video ist Kinderpornographie

Weil die junge Frau, die in dem Video bei sexuellen Handlungen zu sehen ist, unter 16 Jahre alt war, ist die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung des Videos illegal – es handelt sich rechtlich betrachtet um Kinderpornographie. Gemäss dem geltenden Gesetz macht sich strafbar, wer solche Aufnahmen herunterlädt – wer sie jedoch nur online anschaut, ohne vorsätzlich danach zu suchen, kann nicht belangt werden.

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich hat gegen neun Jugendliche Verfahren eröffnet, wie Sprecher Beat Fritsche auf Anfrage sagt. Die jüngsten seien weniger als 15 Jahre alt.

Der grösste Teil der Verfahren ist mittlerweile bereits abgeschlossen, so Fritsche. Bestraft würden die verurteilten Teenager mit einem mehrtätigen Arbeitseinsatz – etwa in einem Altersheim, Brockenhaus oder einer Küche. «Die einen hatten das Video weiterverschickt, andere hatten es lediglich auf ihrem Smartphone gespeichert.»

Auf die Filme stiessen Polizisten, als sie die Smartphones der betreffenden Jugendlichen in anderem Zusammenhang kontrollierten.

Auch dem Cybermobbing-Opfer blüht eine Strafe

Weitere zwei Jugendliche stammen aus dem Aargau. Auch sie sind mittlerweile wegen Besitzes von Kinderpornographie verurteilt worden, wie Elisabeth Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Aargau, auf Anfrage sagt. Zum Schutz der Privatsphäre der beiden Jugendlichen will Strebel sich weder zu ihrem Alter noch zu ihrem Wohnort und dem ausgesprochenen Strafmass äussern. Strebel sagt aber, dass die beiden nicht für das Hochladen des Videos ins Internet verantwortlich gewesen seien. «Für uns ist dieser Fall mit diesen beiden Verurteilungen abgeschlossen», so Strebel. Auch unter den Jugendlichen, gegen die im Kanton Zürich ermittelt wurde, befindet sich die Person, die das Video als erste veröffentlicht hat, offenbar nicht.

Die junge Frau, die im Video zu sehen war und Opfer des Cybermobbings ihres Ex-Freunds wurde, stammt aus dem Kanton Zürich. Auch sie gehört zu den neun Teenagern, gegen die im Kanton ein Verfahren eröffnet wurde – ihr wird Herstellung von Kinderpornographie vorgeworfen. Dieses Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Ob und wie sie bestraft wird, steht damit noch nicht fest.

Deine Meinung zählt