Eltern entführen so viele Kinder wie nie

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Gescheiterte EhenEltern entführen so viele Kinder wie nie

Schweizer heiraten häufiger ausländische Partner. Darum ist die Zahl der Kindsentführungen auf einem Rekordhoch. Der Bund kann nur selten helfen.

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Weil Schweizer immer öfter binational heiraten, nimmt die Zahl der Kindsentführungen ins Ausland zu. Letztes Jahr alarmierten alleingelassene Elternteile 62mal das Bundesamt für Justiz und baten um Hilfe bei der Rückführung. Das sind 17 Prozent mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie seit zehn Jahren, schreibt die «Zentralschweiz am Sonntag».

Nur in einem Drittel der Fälle wurde eine Einigung gefunden. Siebenmal ordnete ein ausländisches Gericht die Rückkehr in die Schweiz an, dreimal scheiterten Eltern mit diesem Versuch. Über die Hälfte der Fälle wurde noch nicht entschieden.

Eltern chancenlos bei Entführungen nach Afrika

In drei Vierteln der Fälle entführen die Mütter die Kinder. Dabei bildet diese Statistik nur einen Teil der Fälle ab – nämlich jene, in denen die Kinder in ein Land gebracht werden, das das Haager Kindesentführungsabkommen unterzeichnet hat. Das sind meist westliche Länder.

Viele nordafrikanische Länder oder Länder aus dem mittleren Osten sind dem Abkommen allerdings nicht beigetreten. Jährlich würden etwa 30 Kinder in solche Länder entführt, sagt Stephan Auerbach vom internationalen Sozialdienst der Zeitung. Eine Rückkehr der Kinder werde dann fast unmöglich. Auch die örtlichen Gerichte würden fast immer zu Gunsten der Entführer entscheiden.

Entführer will Unterhaltszahlungen

Die «Zentralschweiz am Sonntag» berichtet über einen tunesischen Mann, der im August 2010 seine 4- und 6-jährigen Söhne in die Heimat entführte. Diese leben noch heute in Tunesien – allerdings bei den Grosseltern. Der Vater sitzt mittlerweile in der Schweiz eine mehrjährige Haftstrafe ab. Die Frau kann ihre Kinder nicht besuchen, denn in Tunesien droht ihr die Verhaftung.

Seit vier Jahren hat sie ihre Söhne nicht gesehen. Mit seiner Forderung nach Unterhaltszahlungen blitzte der Vater nun allerdings vor dem Schweizer Bundesgericht ab. Wer eine schwere Straftat begehe, habe darauf keinen Anspruch, urteilten die Richter. (ehs/20 Minuten)

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