Entführer darf vielleicht in der Schweiz bleiben

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Wegen GesetzEntführer darf vielleicht in der Schweiz bleiben

Der äthiopische Kopilot, der am Montag ein Flugzeug entführt hat, wird möglicherweise nicht in sein Heimatland abgeschoben. Grund dafür ist die Schweizer Gesetzeslage.

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Personen, denen in ihrem eigenen Land Folter oder eine Gefährdung an Leib und Leben droht, dürfen von der Schweiz nicht abgeschoben werden. Das ist ein Grundsatz in der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese schliesst auch aus, dass betroffene Asylsuchende in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden, wo ihnen möglicherweise eine Ausweisung droht. Deshalb werden jene Menschen in der Schweiz vorläufig aufgenommen.

Im Fall des Flugzeugentführers vom Montag kann dies bedeuten, dass er möglicherweise in der Schweiz bleiben darf, wie die «Aargauer Zeitung» heute Dienstag schreibt. Denn trotz seiner spektakulären Aktion gelte er nicht als Sonderfall. Die Bedingung dafür wäre, dass er die Sicherheit der Schweiz gefährdet oder als gemeingefährlich eingestuft wird und wegen eines besonders schweren Verbrechens verurteilt wurde. Da er das Flugzeug ohne Blutvergiessen auf den Boden brachte und einige Passagiere nicht einmal mitbekommen hatten, dass das Flugzeug entführt worden war, werde man ihn wohl nicht als Sonderfall behandeln.

Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass die Gewährungsquote für Asylgesuche von Äthiopiern bei knapp 29 Prozent liegt. «Relativ hoch, wenn man es mit anderen Ländern vergleicht», sagt Sibylle Siegwart vom Bundesamt für Migration zur Zeitung. «Die hohe Anerkennungsquote beweist die prekäre Menschenrechtslage», sagt auch Alexandra Geiser von der Flüchtlingshilfe Schweiz über die Situation in Äthiopien. Für den Flugzeugentführer ein entscheidender Punkt: Denn genau das könnte ihm die Chance sichern, in der Schweiz bleiben zu dürfen.

Äthiopien prüft Antrag auf Auslieferung

Der 31-jährige Kopilot war seit fünf Jahren bei der äthiopischen Airline angestellt. Er sei laut dem zuständigen Ministerium urteilsfähig und nicht vorbestraft, schreibt «Le Matin». Er habe Hochverrat begangen und unnötig Menschenleben in Gefahr gebracht, die er als Pilot eigentlich hätte beschützen müssen, heisst es weiter. Äthiopien prüft nun, ob man die Auslieferung des Entführers fordern will.

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