Erstmals führt ein Facebook-Like zu Prozess

Aktualisiert

Veganer vor GerichtErstmals führt ein Facebook-Like zu Prozess

Ein 45-jähriger Mann hat auf Facebook ein paar Mal auf den «Gefällt mir»-Knopf geklickt. Nun droht ihm eine Geldstrafe und eine Busse.

von
20M
Ein Zürcher muss sich wegen ein paar Likes auf Facebook vor Gericht verantworten.

Ein Zürcher muss sich wegen ein paar Likes auf Facebook vor Gericht verantworten.

Keystone/Z5466/_britta Pedersen

Wegen ein paar Likes auf Facebook hat ein Zürcher ein Strafverfahren wegen übler Nachrede am Hals. Es ist denn auch landesweit der erste Fall, bei dem ein Like zu einer Anklage führt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Auslöser ist ein Streit innerhalb der Veganer- und Tierschutzszene. Es geht dabei um die Rolle des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) von Erwin Kessler. Der Zürcher hat Posts gelikt, in denen dem umstrittenen Tierschützer Kessler Antisemitismus und Rassismus vorgeworfen wird.

Strafanzeige gestellt

Der beschuldigte Zürcher ist Veganer und hat zwischen Juli 2015 und März 2016 acht Facebook-Einträge der Gruppen Tier-im-fokus.ch und Vegan in Zürich und Umgebung gelikt, in einem Fall auch kommentiert. Die Einträge lauteten beispielsweise: «Die antisemitischen Äusserungen Erwin Kesslers...» oder «Der VGT und Personen davon legen eine rassistische Haltung an den Tag». Der Verein und Kessler hatten deswegen Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken – das entspricht 8000 Franken – sowie eine zu bezahlende Busse von 1000 Franken. Zudem soll der Mann die Untersuchungskosten von knapp 3000 Franken bezahlen. Daneben hat er noch die Anwaltskosten zu tragen.

Veganer will Freispruch

Der Fall hätte am Montag vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich behandelt werden sollen, wurde aber verschoben. Dies, weil der Anwalt des Beschuldigten noch weitere juristische Abklärungen vornehmen musste. Der Anwalt wird auf Freispruch plädieren.

Kessler verlangt eine Verurteilung, weil das Liken eine Weiterverbreitung der Ehrverletzung bedeute. Denn alle Freunde würden das «Gefällt mir» sehen.

Nicht nur der Veganer, auch ein gutes Dutzend weitere Personen in rund 40 Verfahren sind eingeklagt worden.

Artikel übernommen vom Tages-Anzeiger. Bearbeitet von 20 Minuten.

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